Bisherige Gesetzesentwürfe des Justizministers scheiterten
Dieser noch verhältnismäßig recht junge Minister kennt kein Halten mehr, wenn es um Sex geht. Als die Edathy-Affäre hochkochte, nutze Maas diese vermeintliche Strafbarkeitslücke und wollte den Besitz von Kinder-Nacktfotos ganz generell unter Strafe stellen, als die Sexmobs an Silvester bundesweites Thema waren, wollte er einen strengeren Vergewaltigungstatbestand und vor zwei Wochen wollte Maas sexistische Werbung verbieten lassen: Alle diese Unternehmungen des Herrn Justizministers haben nur eines gemein: es geht dabei nicht nur um Sex, alle seine Gesetzesentwürfe scheiterten bisher! Und heute steht die Reform der Reform des Sexualstrafrechts an, mit Herrn Maas’ Wunsch des Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger zu verschärfen ...
Forderung nach generellem Verbot des Besitzes von Kinder-Nacktfotos gescheitert
Als Edathy in die Fänge der Justiz geriet, entbrannte eine bundesweite Debatte um Kinderpornographie, denn offensichtlich zeigten ein Großteil der Fotos die auf Edathys Rechner sichergestellt wurden eben keine Pornographie sondern „nur“ nackte Kinder. Nun mag das für manch einen durchaus befremdlich sein, wenn ein gesetzter kinderloser Herr wie Edathy Nacktfotos von Kindern sammelt, strafbar ist das jedenfalls nicht. Herr Maas forderte sofort ein generelles Verbot des Besitzes von Kinder-Nacktfotos, ohne jedoch an diejenigen zu denken, die Fotos von nackten Kindern sehr wohl und ganz gerne mit Recht besitzen: Nämlich all die Eltern, Großeltern und Familien, die das erste Bad ihres Sprösslings, den ersten Strandurlaub oder aber ihre Kinder beim Planschen im Fotoalbum in Erinnerung behalten wollen ... Tja, all die hätten sich nach Maass’ Konzept gleich so strafbar gemacht, dass sie bis zu 3 Jahre ins Kittchen dafür gewandert wären ... Der Bundesrat lehnte daher den Gesetzesentwurf von Herrn Maas mit Pauken und Trompeten ab. Er musste nachbessern ...
Bestehendes Gesetz zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung ausreichend
Als dann etwas über ein Jahr später die SexMobs die Kölner Innenstadt und damit eine ganze Nation verunsicherten, war auch hier wieder Heiko Maas auf seinem weißen Schimmel zur Stelle und kündigte sofort eine umfassende Verschärfung des Sexualstrafrechts an. Das seien schließlich alles Vergewaltigungen gewesen, die nicht ausreichend geahndet werden könnten, weil überraschende Angriffe keine Gewalt darstellten, so Maass’ profunde Rechtsmeinung. Dass jedoch nur die wenigsten Übergriffe die Qualität einer Vergewaltigung in der Silvesternacht erreichten, sprich mit dem Eindringen in den Körper der Frauen verbunden waren, weil es in den überwiegenden Fällen um reine Diebstahlsdelikte ging, ließ Maas ebenso unter den Tisch fallen, wie die Tatsache, dass es zur Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nicht unbedingt bloßer Gewalt bedarf, sondern auch schon das Ausnutzen einer schutzlosen Lage den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt. Mit anderen Worten, das bestehende Gesetz zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung ist mehr als ausreichend um sexuelle Übergriffe dergestalt, dass Frauen massiv sexuell angegangen und/oder sogar in ihren Körper eingedrungen wird, zu ahnden. Wenn es hingegen um „bloße“ sexuelle Belästigungen geht, mag nach derzeitiger Rechtslage sicherlich Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers bestehen, denn bloßes Busen- oder Popopgrapschen ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Nur hierzu hat Herr Maas bisher keinen Gesetzentwurf vorgelegt ...
Geplante Initiative zur Unterbindung geschlechterdiskriminierender Werbung ebenfalls gescheitert
Vor zwei Wochen dann Maas’ neuester Coup: Die Unterbindung geschlechterdiskriminierender Werbung in Deutschland. Herrn Maas selbsterklärtes Ziel sollte sein, ein „moderneres Geschlechterbild“ in Deutschland zu etablieren. Künftig würden damit Plakate oder Anzeigen unzulässig sein, die Frauen oder Männer auf bloße Sexualobjekte reduzieren. Wenn also mal wieder der neueste Damenhaarrasierer von Wilkinson vorgestellt wird, darf kein schönes glattrasiertes Frauenbein die Leinwand zieren, sondern bestenfalls ein Kaktus mit vielen Stacheln? Wie schade, dass die Unionsfraktion im Bundestag auch diese geplante Initiative von Herrn Maas bereits wenige Stunden nach Herrn Maass’ Verlautbarung ablehnte. Es bedürfe schließlich keiner staatlichen Sittenpolizei, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) am Dienstag in Berlin.
Reform des Sexualstrafrechts bringt Maas nichts außer gute politische Presse
Ja und nun will der Heiko mit einer groß angekündigten Reform Frauen vor überraschenden sexuellen Übergriffen schützen und schlägt vor den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger (NICHT der Vergewaltigung!!!) dergestalt zu ändern, dass derjenige, der sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt die im Falle ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet oder aufgrund ihres körperlichen bzw. psychischen Zustandes zum Widerstand unfähig ist bis zu 10 Jahre ins Gefängnis soll. Nur, das bloße Betatschen und Begrapschen ist keine sexuelle Handlung im juristischen Sinne und das aus gutem Grund: Man kann niemanden für bis zu 15 (bzw. nach dem Gesetzesentwurf von Maas für 10 Jahre) wegsperren, wenn er einer Frau an den Busen oder Po tatscht oder auch zwischen die Beine greift - zumindest sieht das die höchstrichterliche Rechtsprechung so und manch ein Oktoberfestbesucher würde sich ganz schön wundern, wenn er nach einem dort durchzechten Abend mit einigen moralisch verwerflichen Berührungen seiner Banknachbarin am nächsten morgen für bis zu 10 Jahre im Gefängnis aufwachen würde ... Kurzum auch die heutige Reform bringt schlicht nichts außer gute politische Presse für den selbsterklärten Frauenversteher Maas.
Sexualstrafrecht bedarf der Reform an anderer Stelle
Aber um Herrn Maas’ (Sex-)Sucht nach Gesetzesänderungen auf diesem Gebiet zuvorzukommen, böte sich doch mal an endlich handfeste Probleme dieses Rechtsgebietes substantiiert anzugehen: Denn nach deutschem Recht darf ein 99-Jähriger mit einer 14-Jährigen ganz legal den härtesten Sex betreiben, so lange der Sex freiwillig geschieht und die Unerfahrenheit nicht ausgenutzt wird. Ein 18-Jähriger dürfte aber seiner 17-jährigen Freundin keinen Pornofilm zeigen, denn dies ist mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht! Der soeben vierzehn Jahre alt gewordene Junge, der mit seiner nur eine Woche jüngeren Freundin bisher regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, darf die Woche bis zum vierzehnten Geburtstag seiner Freundin keinen Sex mit ihr haben, um sich nicht in diesem Zeitraum des (schweren) sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen strafbar zu machen. Andererseits ist das Spannen auf Toiletten, in Umkleidekabinen oder an Stränden völlig straffrei.
Gleiches gilt – wie oben gezeigt - bislang für das Betatschen der weiblichen Brust oder des Pos, solange man den anderen damit nicht beleidigen will. Wenn ein Mann sich aber in der Öffentlichkeit nackig macht und man dabei seinen Penis sieht, gilt er schnell als Exhibitionist und wird dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Tut dies dagegen eine Frau, ist das nicht strafbar: Exhibitionismus gilt halt – sowie der Schwulen-Paragraph früher auch – nur für Männer.
Selbst wenn die Gefahr besteht, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behinderte Kinder zu zeugen, dürfen behinderte Menschen so viel Sex miteinander haben wie sie wollen- zu Recht, weil nach der Meinung des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar ist. Geschwister hingegen dürfen wegen der bloß abstrakten Gefahr der Zeugung behinderter Kinder (die gerade nicht wissenschaftlich bewiesen ist und z.B. durch Verhütung auch ausgeschlossen wäre), keinen Geschlechtsverkehr haben, das ist strafbar. Und wer mit seiner Ehefrau Sex hat, nachdem sie eingeschlafen ist, wird mit mindestens 2 und bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft.
Aber mit einer Entschärfung des Sexualstrafrechts lässt sich halt keine Politik machen Herr Maas - wie schade ...