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Internetrecht und Vertragsrecht | 23.09.2015

Branchenbuchabzocke

GDV - Gewerbedatenverwaltung kündigt Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids an

Angeblich beauftragter Eintrag auf www.gewerbedaten-register.de

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die GDV - Gewerbedatenverwaltung geht gegen zahlungsunwillige Kunden rabiat vor und droht nun mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.

Der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ein Schreiben zugegangen, in dem der Branchenbuch­anbieter die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids angekündigt hat. Zugleich wird mit Erhebung einer Klage in Frankfurt am Main gedroht. Unserer Ansicht nach wird mit dem Schreiben versucht, die unfreiwilligen Kunden einzuschüchtern und unter Druck zu setzen.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der GDV - Gewerbedatenverwaltung wegen eines angeblich beauftragten Firmeneintrags auf www.gewerbedaten-register.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier mehr über die GDV - Gewerbedatenverwaltung.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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