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Strafvollzugsrecht | 21.04.2014

NRW Justizminister Kutschaty mit neuen Ideen zum Strafvollzug: Ex-Häftlinge sollen ins Gefängnis zurückkommen dürfen

Wer nach verbüßter Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen wird, hat es oft nicht leicht, sich neu in die Gesellschaft zu integrieren und nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty will Ex-Häftlingen hier neue Möglichkeiten bieten.

Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ erläuterte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty, 45 (SPD) seine Pläne, den Strafvollzug zu reformieren.

Rückfallrisiko soll minimiert werden

Geht es nach ihm, dann sollen sich Ex-Häftlinge zukünftig selbst wieder ins Gefängnis einweisen können. Kutschaty möchte so denjenigen Entlassenen helfen, die in der Freiheit noch nicht zurechtkommen. „Wir wissen, dass das erste halbe Jahr nach einer Entlassung entscheidend ist, ob ein Gefangener den Absprung von seinem früheren Leben schafft“, sagte Kutschaty gegenüber dem SPIEGEL. Er hält es daher für vernünftig, wenn Ex-Häftlinge kurzzeitig freiwillig zurück in die Justizvollzugsanstalt (JVA) kommen können. Das sei allemal besser, als wenn ein Entlassener zurück zu seinen alten Kumpels gehe und möglicherweise wieder Verbrechen verübe. Im Gefängnis könne dann der Ex-Häftling noch einmal auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden.

Dass die neuen Regelungen von Obdachlosen missbraucht werden könnten, die im Winter eine warme Unterkunft suchen, befürchtet Kutschaty nicht. Obdachlosigkeit sei nicht strafbar. Es ginge vielmehr darum, „Menschen, die schlimme Straftaten begangen haben, eine Alternative zum Rückfall aufzuzeigen“.

Verbesserte Opferrechte

Kutschaty plant aber auch neue Reglungen für Opfer. Opfern möchte Kutschaty erweiterte Auskunftsansprüche geben. Sie sollen z.B. erfahren dürfen, wann der Täter entlassen wird oder wohin er ziehen will. Auch über die Vermögensverhältnisse sollen Opfer Auskunft erhalten dürfen. Die Auskünfte sollen Opfer unbürokratisch bei einem festen Ansprechpartner in der JVA einholen können.

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