Im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin BILANZ, das am Freitag der Tageszeitung DIE WELT beiliegt, wies er daraufhin, dass es in Deutschland fast unmöglich sei, eine einmal verabschiedete Satzung einer Stiftung zu verändern.
Satzungsänderung der Jakobus Stiftung
Im November hatte ein Bericht der Bild am Sonntag aus einem Brief der Witwe Babette Albrecht zitiert, in dem sie ihren Gatten als alkoholkrank und nicht geschäftsfähig bezeichnete. Dabei ging es ihr um die Frage, ob die Satzungsänderung der Jakobus Stiftung, eine der drei Stiftungen, die Aldi Nord kontrollieren, rechtens sei. Darin hatte ihr Gatte Berthold auf Betreiben seines Bruders Theo für sich und seine Nachkommen auf das Recht verzichtet, diese Stiftung zu beherrschen.
Verwaltungsgericht Schleswig erklärte Satzungsänderung für nichtig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Juni geurteilt, dass diese Satzungsänderung nichtig sei. Anwalt Urban rechnet mit einer neuen Runde der Auseinandersetzung vor dem OVG Schleswig. Mit einer friedlichen Einigung rechnet er nicht. „Ich habe den Eindruck, dass die Fronten auf der Gegenseite sehr verhärtet sind“, sagt er BILANZ.