[05.03.2021] 



Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes aus Bayern abgewiesen, der vor seiner Chemotherapie sofort gegen das Coronavirus geimpft werden wollte. Der Mann, der eigentlich erst in der zweiten Impfgruppe an der Reihe ist, habe „nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen“, “, warum ihm durch das Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in der Entscheidung. (Az. 1 BvQ 15/21)