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Erbrecht | 03.12.2015

Erbstreit

Teilerfolg für Margot Fischer-Weber im Erbstreit mit ihrem Vater: Gericht ordnet Zeugenvernehmung an

Gericht bestellt Notar als Zeugen ein

Im Erbstreit mit ihrem Vater erzielt Margot Fischer-Weber einen Teilerfolg. In der ersten Verhandlungsrunde gab das Gericht dem Vater kein Recht. Jetzt gibt es einen weiteren Verhandlungstermin an dem erstmals ein Zeuge vernommen wird.

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Margit Fischer-Weber (schwerstbehindert) unterschrieb auf Initiative ihres Vaters einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag

Im Alter von 36 Jahren unterschrieb Margot Fischer-Weber auf Initiative ihres Vaters einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag. Ihr Vater ist Artur Fischer, der Erfinder des Fischer-Dübels. Der erfolgreiche Geschäftsmann zählt aufgrund seiner zahlreichen Patente zu den „500 reichsten Deutschen“. Das Privatvermögen wird nach Medienberichten auf rund 300 Millionen Euro geschätzt. Tochter Margot war damals wie heute schwerstbehindert und kann kaum etwas hören. Die weitreichenden Folgen des Vertrages waren ihr damals unverständlich. Deshalb klagt sie heute gegen den Vertrag. Seit September wird sie dabei von dem Leverkusener Anwalt Guido Lenné vertreten.

Die erste Verhandlungsrunde brachte keinen Erfolg, nun wurde ein Teilerfolg errungen, Gericht bestellte Notar als Zeugen ein

Nachdem eine erste Verhandlungsrunde kein Ergebnis gebracht hatte, ist es nun zu einem ersten Teilerfolg gekommen, berichtet zufrieden: Das Gericht hat zu einem weiteren Gerichtstermin geladen und hat dafür einen Zeugen einbestellt. Es handelt sich dabei um den Notar, der damals den Vertrag zwischen Artur Fischer und seiner Tochter Margot beurkundet hat. „Das Gericht hält offenbar den bisherigen Vortrag der Klägerin für schlüssig, sonst könnte es auch ohne den Zeugen entscheiden“, so Lenné .

Margot Fischer-Weber möchte nicht mehr weiter streiten, sie wünscht sich einen schnellen Frieden

Margot Fischer-Weber will nicht weiter streiten. Für sie wird bei Gericht nun beantragt, dass sie nicht erneut vor Gericht erscheinen muss. „Eigentlich wünsche ich mir schnellen Frieden“, so Fischer-Weber. Es fehlt nur ein kleiner Ruck auf beiden Seiten, dann könnte der Familienstreit beigelegt werden. Ob es zu diesem Ruck kommt, wird die nächste Verhandlungsrunde im Februar zeigen.

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Quelle: Rechtsanwalt Guido Lenné/DAWR/pt
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