Werbung
Margot Fischer-Weber hat ihren Vater Artur Fischer verklagt. Im Alter von 36 Jahren hat sie auf Initiative ihres Vaters einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben. Die weitreichenden Folgen dieses Vertrages sollen ihr damals unverständlich gewesen sein. Damals wie heute ist Margot Fischer-Weber schwerstbehindert und kann kaum etwas hören.
Die Anwaltskanzlei Lenné hat jetzt die alleinige Vertretung von Margot Fischer-Weber in dem Prozess übernommen. „In unserem Haus arbeiten derzeit mehrere Rechtsanwälte im Team an dem komplexen Fall“, so .
Prozessziel von Margot Fischer-Weber ist es, den Erbvertrag als sittenwidrig annullieren lassen.