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Erbrecht | 17.09.2015

Streit um Erbverzichtsvertrag

Erbrechtsstreit in Fischer-Dübel-Dynastie: Anwaltskanzlei Lenné übernimmt Vertretung von Margot Fischer-Weber

Mit der Erfindung des Dübels wurde Professor Artur Fischer (95) steinreich. Auf rund 300 Millionen Euro wird das Privatvermögen heute geschätzt. Doch in der Familie brodelt es. Zwischen Vater und Tochter tobt ein Erbrechtsstreit.

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Margot Fischer-Weber hat ihren Vater Artur Fischer verklagt. Im Alter von 36 Jahren hat sie auf Initiative ihres Vaters einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben. Die weitreichenden Folgen dieses Vertrages sollen ihr damals unverständlich gewesen sein. Damals wie heute ist Margot Fischer-Weber schwerstbehindert und kann kaum etwas hören.

Die Anwaltskanzlei Lenné hat jetzt die alleinige Vertretung von Margot Fischer-Weber in dem Prozess übernommen. „In unserem Haus arbeiten derzeit mehrere Rechtsanwälte im Team an dem komplexen Fall“, so .

Prozessziel von Margot Fischer-Weber ist es, den Erbvertrag als sittenwidrig annullieren lassen.

Quelle: Anwaltskanzlei Lenné/DAWR/pt
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