Ein Großteil der Verkehrstoten stirbt alljährlich bei Unfällen auf Landstraßen. Experten des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstags wollen daher die derzeit erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen senken. Zur Reduzierung schwerer Unfälle solle die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw gleichermaßen bei 80 km/h liegen. Dazu sei eine Umkehrung von Regel und Ausnahme bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Entsprechend ausgebaute oder ertüchtigte Straßen könnten danach weiter für Tempo 100 freigegeben werden.
Promille-Grenze für Radler soll sinken
Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen hätten gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von „groben“ Fahrfehlern auftritt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in § 24 a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Kraftfahrzeugführer vorhanden ist, für Fahrradfahrer aber bislang fehlt. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich für einen Bußgeldtatbestand mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1Promille aus.
Unfallgefahr durch Smartphones
In einer relevanten Anzahl von Fällen seien schwere Unfallereignisse im Straßenverkehr Folge einer Ablenkung des Fahrers durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel. Der Gesetzgeber solle daher laut Verkehrsgerichtstag einen Rahmen für technische Lösungen schaffen, die diejenigen Funktionen der Smartphones deaktivieren, die während der Fahrt den Fahrer ablenken. § 23 StVO sei im Hinblick auf die technische Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Das betreffe insbesondere die Begriffe „Mobil-oder Autotelefon“ und den ausgeschalteten Motor sowie die Beschränkung auf Aufnehmen oder Halten des Hörers. Der Verkehrsgerichtstag forderte daher den Verordnungsgeber zu einer Neufassung der Vorschrift auf.
Der Verkehrsgerichtstag findet alljährlich Ende Januar in Goslar statt.
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