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Internetrecht und Vertragsrecht | 23.10.2015

Branchenbuchabzocke

Vertrag in Sachen „Bürger-Info“ von MMC Marketing storniert

Keine Zahlungspflicht aus Anzeigenvertrag mit BDN Media

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Das Unternehmen MMC Marketing verzichtet aus Kulanz auf Fortführung des Anzeigenvertrags in Sachen „Bürger-Info“.

Die MMC Marketing hat nach Tätigwerden unsererseits den angeblich mit der BDN Media abgeschlossen Vertrag über eine Werbeanzeige in einer „Bürger-Info“ storniert. Zwar weist das Unternehmen aus Hamburg zunächst alle Vorwürfe zurück, dennoch verzichtet sie letztendlich auf die Fortführung des Anzeigenvertrags. Dies zeigt, dass ein Vorgehen gegen die MMC Marketing durchaus erfolgsversprechend ist.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher Rechnungen oder Mahnungen von der MMC Marketing wegen einer angeblich bei der BDN Media beauftragten Werbeanzeige in der „Bürger-Info“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur BDN Media und zur MMC Marketing.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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