wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Anwaltliches Berufsrecht | 14.12.2015

Elektronisches Anwaltspostfach

beA kommt später: Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach wurde verschoben

Bundesrechtsanwaltskammer ist noch nicht mit Qualität des beA zufrieden

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

Das beA soll eine sichere Kommunikationsplattform werden

„Die BRAK hat vor zwei Jahren den gesetzlichen Auftrag übernommen, für die gesamte Anwaltschaft in der Bundesrepublik eine sichere Kommunikationsplattform zu entwickeln. Uns war von vornherein bewusst, dass der Zeitplan sehr ambitioniert war. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil wir uns das Ziel gesetzt haben, dass dieses System nicht nur besonders sicher sein muss, sondern sich auch bestmöglich in die anwaltlichen Arbeitsabläufe integrieren soll. Uns ist die Entscheidung, den Start des beA zu verschieben, nicht leicht gefallen, wir haben aber eine besondere Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, das beA erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn wir sicher sind, dass alle Funktionalitäten verlässlich den Nutzern zur Verfügung stehen,“ erläutert BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer die Entscheidung.

Nach Erstellung eines neuen Projektplanes soll auch ein neuer Starttermin bekannt gegeben

Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum wird dann auf einer speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK veröffentlicht.

BRAK wurde 2013 zum beA verpflichtet

Die BRAK wurde mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet, für jeden in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Zugriff auf das beA nur über zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel – beispielsweise einer Chipkarte und einer PIN – möglich sein. Um sicherzustellen, dass kein Unbefugter die Nachrichten, die über das beA versendet werden, lesen oder manipulieren kann, wird die Übermittlung mit Hilfe der neuesten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Das beA soll durch eine einfache Handhabung und Bedienbarkeit überzeugen

Die zweithöchste Priorität bei der Planung und Entwicklung des beA hatte eine einfache Handhabung und Bedienbarkeit. Der Zugriff auf das Postfach wird sowohl mit als auch ohne Kanzleisoftware möglich sein. Außerdem verfügt das beA über eine detaillierte Rechteverwaltung, sodass Mitarbeiter und Vertreter problemlos in die Postbearbeitung einbezogen werden können.

Quelle: BRAK/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1636

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1636
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!