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Persönlichkeitsrecht und Verbraucherrecht | 05.10.2016

Bonitäts-Score 5,0

Klage gegen Bürgel Wirtschaftsinformationen: Auskunftei haftet für Negativ-Informationen und niedrigen Scorewert

Zahnärztin wollte nur gegen Vorkasse behandeln und verlangte eine „Depot­zahlung“ über 4.000 Euro

Dem Hamburger Rechtsanwalt Bernd Roloff stand buchstäblich der Mund offen, als ihm die behandelnde Zahnärztin verkündete, dass sie ihn nur gegen Vorkasse weiter behandeln würde und eine „Depot­zahlung“ über 4.000 Euro verlangte, die Rechtsanwalt Bernd Roloff bei seiner Kranken­versicherung nicht durchsetzen konnte.

Bonitäts-Score von 5,0 und als Negativ-Merkmal ein ominöses „Inkassoverfahren“

Die Nobelpraxis im Hamburger ABC-Bogen arbeitete mit Factoring und eine negative „Ankaufs­voranfrage“ hatte ergeben, dass die Bürgel Wirtschafts­informationen GmbH & Co. KG über Roloff einen Bonitäts-Score von 5,0 und als Negativ-Merkmal ein zwei Jahre zuvor gespeichertes ominöses „Inkasso­verfahren“ gemeldet hatte. Rechtsanwalt Bernd Roloff, ohnehin ein Angst­patient der Praxis, war darüber mehr geschockt, als über seine Zahn­schäden. „Ich fühlte mich danach als menschlicher Junk-Bond, konnte mich aber an offene Rechnungen nicht erinnern.“

Rechtsanwalt Bernd Roloff klagte gegen die Auskunft und gewann

Deswegen klagte Rechtsanwalt Bernd Roloff, im Tätigkeits­schwerpunkt Medien­rechtler, gegen die Auskunft der Firma Bürgel und gewann seinen Prozess am 26.09.2016 schließlich letzt­instanzlich vor dem Hanseatischen Oberlandes­gericht (Az.: 6 U 206/15). „In Anbetracht der von ihr verbreiteten Informationen und der von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen des Klägers kann sich die Beklagte - und das ist entscheidend - nicht auf hinreichende Anknüpfungs­tatsachen für ihre Behauptungen stützen“, so das Gericht. Spätestens nach dem Rechtsanwalt Bernd Roloff der Auskunft eine Abmahnung schickte, hätte dort geprüft werden müssen, ob das Inkasso­verfahren berechtigt sei.

Forderung sollte aus einer Stromrechnung über 92,23 Euro bestehen

Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass die angebliche Forderung aus einer Strom­rechnung über 92,23 Euro bestehen sollte. Allerdings wurde im Prozess­verlauf auch unstreitig, dass die Forderung unberechtigt war und Rechtsanwalt Bernd Roloff von einem Inkasso­verfahren gegen ihn nie etwas bemerkt hatte. Allein die faktische Existenz eines Inkasso­verfahrens recht­fertige keinen niedrigen Scorewert, weil „die Beklagte aus der mitgeteilten Existenz des Inkasso­verfahrens unmittelbare Rück­schlüsse zieht“, nämlich die Existenz eines Inkasso­verfahrens unter Bonitäts­aspekten als „Negativ­information“ einordnet und den „Scorewert“ des Klägers herab­gesetzt hat, so der Beschluss des Gerichts.

Unverständnis äußert Rechtsanwalt Bernd Roloff über das Prozess­verhalten der beklagten Auskunftei: „Die Beklagte meinte, die Sache hätte sich dadurch erledigt, dass sie die Negativ-Informationen einfach in ihren Daten löscht, erst in letzter Minute in der Berufungs­verhandlung gab die Auskunftei eine straf­bewehrte Unterlassungs­erklärung ab. Trotz schlechter Zähne musste ich mich durch den Prozess durchbeißen“, so Rechtsanwalt Bernd Roloff, der noch in erster Instanz mit seinem Anliegen bei Gericht kein Gehör fand.

Auskunftei muss die gesamten Prozesskosten und auch die Gebühren für die Selbstvertretung ersetzen

Der Beschluss des Hanseatischen Ober­landes­gerichts läge auf einer Linie mit der gefestigten Rechtsprechung im Medienrecht, wonach der von einer Falsch­meldung Betroffene, z.B. durch Zeitung­sartikel, auf der Abgabe einer straf­bewehrten Unterlassungs­erklärung bestehen, bzw. sich einen gerichtlichen Unterlassungs­titel verschaffen kann. „Ausnahmen gibt es nur, wenn die Verleumdung sofort gegenüber dem Adressaten der Behauptung richtiggestellt wird“, so Rechtsanwalt Bernd Roloff, dem die Auskunftei nach verlorenem Prozess nun seine gesamten Prozess­kosten, auch die Gebühren für die Selbst­vertretung ersetzen muss. „Jetzt kann ich mir Implantate leisten, auch wenn meine Kranken­versicherung nicht mitspielt“, meint Rechtsanwalt Bernd Roloff, mit schadhaftem, süffisantem Lächeln. Er geht jetzt wieder zu seinem alten Zahnarzt, zur Nobelpraxis will er nicht mehr hingehen.

Quelle: RA Roloff/DAWR/ab
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