Der gelernte Bäcker Markus Frick hatte sich vor Jahren einen Namen als (vermeintlicher) Börsenexperte gemacht. Hunderte von Anlegern besuchten seine Seminare und abonnierten die von ihm herausgegebene E-Mail-Hotline, in welcher er ein Musterdepot, die sogenannte Zehntausenderanlage bewarb. Hier sprach er Empfehlungen für vermeintlich expandierende Firmen aus, so insbesondere für Stargold Mines, Star Energy, und Russoil. In vielen Fällen handelte es sich jedoch schlicht um „Luftnummern“.
Frick hatte sich über ein Firmengeflecht selbst mit Aktien eingedeckt
Was die Abonnenten der kostenpflichtigen E-Mail-Hotline ebenfalls nicht wussten, war, dass Markus Frick sich in einigen Fällen mit den von ihm empfohlenen Aktien zuvor über ein komplexes Firmengeflecht mit Aktien eingedeckt hatte und, nachdem die Kurse dann aufgrund seiner Empfehlung explosionsartig gestiegen waren, profitierte. Das Landgericht Berlin hat den sogenannten „Börsencoach“ Markus Frick deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Frick wies nicht auf eigenes wirtschaftliches Interesse hin
Nach den Feststellungen des Gerichts musste sich Frick dafür verantworten, dass er für die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen im Zeitraum zwischen September 2005 und Juni 2007 nicht darauf hingewiesen hat, dass er an der Kursentwicklung ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte.
Frick muss Schadenersatz zahlen
Jetzt hat das Landgericht Berlin – soweit ersichtlich – erstmals einem Anleger der von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten wurde, Schadensersatz in Höhe von € 8.094,00 nebst Zinsen zugesprochen. Dabei handelt es sich, was bemerkenswert ist, um ein Anerkenntnisurteil, dass heißt, dass Markus Frick den Schadensersatzanspruch anerkannt hat – das Urteil ist rechtskräftig. Frick hat bereits gezahlt!
Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir konnten in dem Verfahren nachweisen, dass sich unser Mandant praktisch eins zu eins an die Empfehlungen, die Markus Frick in seiner E-Mail-Hotline ausgesprochen hat, gehalten hat. Es ging hierbei um die Aktien emQtec und Russoil. Das Gericht hat in dem Verfahren darauf hingewiesen, dass es eine Verurteilung für sicher halte, weil der Kläger nachgewiesen habe, dass er sich sowohl bezüglich des Kaufs als auch des Verkaufs der Aktien genau an die Empfehlung von Herrn Frick gehalten habe. Es hat daher Frick geraten, den Anspruch aus Kostengründen anzuerkennen, was dieser dann auch tat.
Urteil für weitere Anleger von Bedeutung
Das Urteil hat nach Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte auch Bedeutung für viele weitere Anleger, denn Markus Frick soll auch in anderen Fällen „getrickst“ haben. So wurde Frick zum zweiten Mal – jetzt vom Landgericht Frankfurt am Main – verurteilt; gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, somit ist es noch nicht rechtskräftig.
In diesem Verfahren geht es um den Börsenbrief Deutscher Aktiendienst, der – angeblich - von einem Joachim Schindler herausgegeben wurde. Die Ermittlungsbehörden fanden jedoch heraus, dass es diesen Herrn gar nicht gibt; vielmehr soll auch hier Frick die Fäden gezogen haben und wertlose Aktien „hochgejubelt“ haben. Hier wurde den Anlegern insbesondere im Mai 2012 empfohlen, Aktien der Autev AG, LetsBuyIt Group AG, und Venatus Interactive PLC zu kaufen. Kurze Zeit später waren die Aktien wertlos.
Tipp: Geschädigte sollten Erfolgsaussichten vom Anwalt prüfen lassen
Anleger, die Abonnent der Email Hotline oder des Deutschen Aktiendienstes waren, sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Erfolgsaussichten sind, wie das Annerkenntnisurteil zeigt, gut.