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Der Penis eines Paketboten ist nun doch nicht vom Amtsgericht Leer vermessen worden. Dem Mann war vorgeworfen worden im Sommer 2013 bei einem Mädchen ein Paket mit offener Hose ausgeliefert zu haben, wobei sein Penis aus der Hose herausgehangen haben sollte. Laut eines Gerichtssprechers sei das Verfahren nun eingestellt worden.
Der Anwalt des Angeklagten hatte zuvor angeboten, das beste Stück des Angeklagten vermessen zu lassen. Der Angeklagte hatte nämlich angegeben, dass sein Penis gar nicht so lang sei, um aus der Hose heraushängen zu können. Auch die Frau des Mannes bestätigte dies. Ihr Mann sei für ein solches Delikt gar nicht üppig genug bestückt.
Die Richterin lehnte das Vermessungsangebot aber ab. Sie selbst wollte das gute Stück nicht in Augenschein nehmen. Stattdessen sollte das Genital in der Rechtsmedizin vermessen werden. Aber auch daraus wurde nun nichts.
In einer anderen Sache wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe im aktuellen Fall würde daher nicht sonderlich ins Gewicht fallen, so dass das Gericht das Verfahren einstellte. (dawr/pt)
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