wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 12.08.2020

Bußgeld

Neue Bußgeld­katalog: Minister rudert zurück!

Formfehler bremst Reform Neue Regeln aus

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Eigentlich galt seit April 2020 eine angepasste StVO, mit neuen Regeln und drastisch erhöhten Bußgeldern.

Werbung

Aber: Wegen formeller Fehler wurden die Neuerungen für unwirksam erklärt. Die einzelnen Bundes­länder wenden derzeit wieder die alten Regeln an und überprüfen sogar, ob eingezogener Führer­scheine bei Fahr­verboten zurück­gegeben werden.

„Billigkeitsprüfung“ bei bereits rechtskräftigen Bescheiden

Bei bereits rechtskräftigen Bescheiden (wenn Sie keinen Einspruch eingelegt haben) wollten die Bundes­länder eine „Billigkeits­prüfung“ durchführen, wenn nach dem alten Bußgeld­katalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre. Sie betreffe aber nur die Verfahren mit einem Fahrverbot als Sanktion.

Bei noch andauernden Verfahren werden die Bescheide zurück­genommen und anschließend Bescheide altem Recht erlassen.

Anwaltliche Hilfe ratsam

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich schnell an einen Verkehrs­anwalt wenden. Dieser hilft Ihnen und sorgt dafür, dass die Strafe aus dem Bescheid vielleicht deutlich geringer ausfällt. Und eine entsprechende Rechts­schutz­versicherung übernimmt die Kosten dafür!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7634

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d7634
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!