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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 21.07.2020

Bußgeld­katalog

Formfehler im Neuen Bußgeld­katalog: Viele Fahrverbote unwirksam

Neuer bundesweiten Bußgeld­katalog für Verkehrs­verstöße ausgesetzt

Vor einiger Zeit hatten wir über den neuen Bußgeld­katalog geschrieben, der ab dem 28.04.2020 in Kraft getreten war. Größte Änderung in diesem neuen Bußgeld­katalog war, dass Fahrverbote bereits ab einer Geschwindigkeits­überschreitung von 21 km/h drohten.

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Dies hatte zu großer Kritik geführt, so dass Bundes­verkehrs­minister Scheuer bereits vor einiger Zeit angekündigt hatte, dies bei der nächsten Novelle noch einmal zu prüfen und wahrscheinlich zu ändern.

Neue Regeln wahrscheinlich unwirksam

Nun hat sich jedoch heraus­gestellt, dass der neue Bußgeld­katalog wohl aufgrund eines Formfehlers nicht ordnungs­gemäß erlassen wurde. Dies führt dazu, dass die neuen Regeln vermutlich unwirksam sind und der alte Bußgeld­katalog fortbesteht.

Fahrverbote in einigen Fällen ebenfalls unwirksam

Dies ist somit insbesondere für die Geschwindigkeits­überschreitungen relevant, bei denen nach neuem Bußgeld­katalog ein Fahrverbot drohte, nach altem Bußgeld­katalog jedoch nicht. Das bedeutet, dass Fahrverbote bei erstmaligen Geschwindigkeits­verstößen unter 31 km/h innerorts und unter 41 km/h außerorts unwirksam sein könnten.

Jedenfalls wurde nun von den Verkehrs­ministern der Bundes­länder angekündigt, die entsprechenden Fahrverbote auszusetzen.

Was Betroffene tun können

Sollten Sie dennoch entsprechende Bußgeld­bescheide erhalten, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch einlegen oder von einem Anwalt einlegen lassen. Ansonsten werden die Bußgeld­bescheide rechts­kräftig und es ist aktuell noch nicht klar, wie der Umgang mit bereits rechtskräftigen Bußgeld­bescheiden sein wird.

Doch auch wenn Sie bereits einen Bußgeld­bescheid haben rechts­kräftig werden lassen, könnte ein noch nicht angetretenes Fahrverbot anfechtbar sein.

Wir beraten Sie hier gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

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