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Arbeitsrecht | 11.03.2024

Bahnstreik

Deutsche Bahn klagt gegen Wellenstreik

Eilantrag auf einstweilige Verfügung eingereicht

Ein Vorlauf von nur 22 Stunden sei nach Ansicht der Bahn eine blanke Zumutung und gefährde die Versorgung im Land. Der Streik sei unverhältnismäßig, grundlos und rechtswidrig.

Nur zwei Tage nach dem letzten Streik hat die Lokführergewerkschaft bereits den nächsten Streik angekündigt. Es ist der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt und der erste der sogenannten Wellenstreiks. Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.

„Blanke Zumutung“

Insbesondere der viel zu kurze Vorlauf von nur 22 Stunden im Güterverkehr ist „eine blanke Zumutung“, so DB‑Personalvorstand Martin Seiler. „Wir halten diese Wellenstreiks für unverhältnismäßig. Sie gefährden die Versorgung im Land. Wir tun alles im Sinne unserer Kunden, um diesen Streik noch zu verhindern. Wer eine Arbeitszeitreduzierung von 38 auf 35 Stunden fordert und in einem Gesamtpaket 36 Stunden bekommen könnte, der darf nicht das ganze Land lahmlegen.“ Der Streik sei grundlos, weil die DB mehrfach betonte, die Verhandlungen auf Grundlage des Gesamtvorschlags der Moderatoren - inklusive 36‑Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich - zu Ende führen zu wollen.

Unplanbarkeit des Zugverkehrs

Seiler bemängelt auch eine Unplanbarkeit des Zugverkehrs, die nicht hinnehmbar sei. Menschen müssten zur Arbeit und Waren müssten in die Fabriken. Ohne Bahn ginge nichts mehr in diesem Land.

Die DB führt vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien bestünde ein ungekündigter Tarifvertrag, der die vergünstigte Personenbeförderung von Arbeitnehmern regelt.

Die DB forderte die GDL auf, den Streik sofort abzusagen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auch eine formale Schlichtung hat die DB bereits gestern als Alternative angeboten.

Streik am Sonntagabend angekündigt

Die GDL hatte am Sonntagabend angekündigt, von Dienstag, 02.00 Uhr (Güterverkehr bereits ab Montag, 18.00 Uhr) bis Mittwoch, 02.00 Uhr (Güterverkehr bis Dienstag, 18.00 Uhr) zu streiken.

Siehe: Aktuelles Recht zum Bahnstreik

Quelle: DAWR, Deutsche Bahn (pm/pt)
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