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Internetrecht und Vertragsrecht | 04.05.2015

Branchenbuchabzocke

Rechnung von Hradt S.A. für Deutsches Branchenregister auf deutsches-branchenregister.com

Rechnung über 289,- Euro aus Panama

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Für einen angeblich beauftragten Branchenbucheintrag im Verzeichnis deutsches-branchenregister.com verschickt die Hradt S.A. Rechnungen. Der Eintrag im Deutschen Branchenregister ist mit Kosten in Höhe von 289,00 Euro verbunden.

Wer in die Falle der Hradt S.A. getappt ist, erhält wenige Tage später eine Rechnung in Höhe von 289,00 Euro netto. Dieser Betrag soll fällig sein, weil der Betroffene angeblich einen „Euro Grundeintrag“ auf www.deutsches-branchenregister.com bestellt habe. Unserer Ansicht nach handelt es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine arglistige Täuschung des Branchenbuch­anbieters. Ein Anspruch auf die Rechnungsumme besteht unserer Einschätzung nach nicht.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A..

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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