Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 21.04.2015 (Az. 416 HK O 159/14) eine Klage von Zeit Online und dem Handelsblatt gegen die Betreibergesellschaft des Werbefilters Adblock Plus - der Eyeo GmbH - abgewiesen.
Die Nutzer entscheiden selbst über Werbeeinblendungen - Adblock Plus ist keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Online-Medien
Dem LG Hamburg zufolge ist Adblock Plus keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Online-Medien. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Internetnutzer selbst entscheiden können dürfen, ob Werbung auf den von ihnen besuchten Webseiten angezeigt oder ausgeblendet wird. Entscheidend ist, dass es die Nutzer selbst sind, die die Einstellung, Werbung auszublenden, vornehmen, und eben nicht die Eyeo GmbH als Adblock-Anbieter.
Werbung ist nicht die einzige Finanzierungsmöglichkeit für Online-Medien
Das Gericht weist ferner darauf hin, dass es auch immer mehr Bezahlmodelle für Online-Medien gebe, so dass Werbung für sie nicht mehr die einzige Finanzierungsmöglichkeit im Internet darstelle.
Online-Medien gehen durch Adblock Plus Werbegelder verloren
Viele Medienunternehmen in Deutschland sehen das Geschäftsmodell von Adblock sehr kritisch, da den Unternehmen dadurch Werbeeinnahmen verloren gehen. Denn Adblock Plus blendet die Werbung auf Webseiten aus, so dass Internetnutzer, die Adblock Plus installiert haben, die Internetseiten ohne die Werbung sehen können.
Gerade Online-Zeitungen leben aber von der Werbung. Nur wenn diese auf ihren Seiten angezeigt wird und Nutzer die Anzeigen auch anklicken können, kann mit den Zeitungen Geld verdient werden (wordurch die Zeitungen erst finanziert werden).
Rechtsstreit bis zum BGH? Mehrere Klage gegen Adblock Plus anhängig
Deshalb sind derzeit eine Handvoll Wettbewerbsverfahren gegen Adblock Plus anhängig. Die Klage vor dem LG Hamburg ist nur eines davon. Axel Springer hat eine Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Am Landgericht München ist ein Verfahren von ProSiebenSat.1 und RTL-Tochtergesellschaften anhängig.
Es ist davon auszugehen, dass die Klagen den gesamten Instanzenzug gehen werden. Auch das Urteil vor dem LG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
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