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Hochschulrecht | 24.01.2017

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Anwalt für Studienplatzklage und Hochschulzulassung: Wie finde ich einen Anwalt, wenn ich einen Studienplatz einklagen will?

Rechtsanwalt berät zu Voraussetzungen und Erfolgsaussichten der Studienplatzklage

Wunschstudium trotz Ablehnungsbescheid durch die Universität? Studenten, die im regulären Zulassungsverfahren der Universität keinen Studienplatz erhalten haben, haben die Möglichkeit, eine Studienplatzklage zu erheben. Denn nicht jeder Ablehnungsbescheid ist gerechtfertigt. Zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage und der Frage, ob in dem gewünschten Studienfach mehr Plätze zur Verfügung stehen, als von der Universität festgesetzt, kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.

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Die Studienplatzklage ist ein Verfahren auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität der Universität. Das Verfahren ergibt sich aus der in Artikel 12 Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit. Danach darf jeder seinen Beruf (und damit seine Ausbildung) frei wählen. Das heißt zwar nicht, dass Universitäten unbegrenzt viele Studienplätze anbieten müssen. Sie dürfen den Studienzugang durchaus im Rahmen ihrer Kapazitätsgrenzen beschränken und brauchen nicht mehr Studenten zum Studium zulassen, als sie ausbilden können.

Anwalts­liste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Studienplatz einklagen möchten. Alternativ können Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) auch nach einem Anwalt für Hochschulrecht suchen.

Hochschule muss festgesetzte Kapazitäten belegen

Jedoch müssen die festgesetzten Zulassungszahlen auch begründet sein und einer Überprüfung standhalten. Und an dem Punkt setzt die Studienplatzklage an. Denn die Universität muss im Rahmen der Studienplatzklage nachweisen, dass sie die Zahl der vergebenen Studienplätze richtig berechnet hat, dass sie ihre Kapazität tatsächlich voll ausgeschöpft hat und tatsächlich nicht mehr Studienplätze anbieten kann.

Umstrittene Kapazitätsberechnung

Ein solches Verfahren ist für die beklagte Universität alles andere als einfach. Denn die Berechnung der Studienplatzkapazitäten ist hoch umstritten. Die Hochschule muss zum einen ihre Aufnahmekapazität konkret beweisen. Darüber hinaus kommt es auch auf die Frage an, wie die Universität nicht angetretene Studienplätze neu verteilt. Denn Studenten bewerben sich in der Regel an mehreren Hochschulen um einen Studienplatz. Wenn sie dann an mehreren Unis zugelassen werden, können sie nur einen Platz antreten und müssen die übrigen Plätze verfallen lassen.

Erfolgsaussichten abhängig von Zahl der Kläger

Die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage sind zunächst einmal sogar unabhängig von der Note (in der Regel das Abitur) oder den Wartezeiten, mit denen man sich um den Numerus-Clausus-beschränkten Platz bewirbt. Denn es geht allein darum, ob die Universität ihre allgemeine Kapazitätsgrenze im gerichtlichen Verfahren belegen kann. Allerdings kann die Note wieder zum Tragen kommen, wenn es mehrere Kläger gibt, unter denen zusätzliche Studienplätze dann zu vergeben sind. Teilweise werden die Studienplätze auch per Losverfahren unter den Klägern verteilt.

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Vergleich mit der Hochschule

Um die Studienplatzklage oder ein Urteil in einer schon erhobenen Klage zu vermeiden, haben in der Vergangenheit manche Universitäten auch außergerichtliche Vergleiche mit Studienplatzbewerbern geschlossen und diesen auf diese Weise einen Studienplatz zugewiesen.

Fristen und gerichtliches Eilverfahren

Für die Studienplatzklage vor dem Verwaltungsgericht gelten strenge Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Da ein verwaltungsgerichtliches Verfahren seine Zeit dauert und nicht bis Semesterbeginn abgeschlossen werden kann, kommt in vielen Fällen auch die Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht mit dem Ziel, dass Ihnen ein vorläufiger Studienplatz bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zugewiesen wird.

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht

Ein Rechtsanwalt kann Sie zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage beraten. Dabei können Sie vorab die Anwalts- und Prozesskosten klären. Ihr Anwalt kann Auskunft zu den entscheidenden Fristen geben und Sie gegenüber der Universität außergerichtlich sowie vor dem Verwaltungsgericht mit Erhebung der Studienplatzklage und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vertreten.

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