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Arbeitsrecht | 26.01.2017

Abgemahnt vom Chef

Anwaltsliste zur Abmahnung im Arbeitsrecht: An welchen Anwalt kann ich mich wenden, wenn ich vom Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten habe?

Beratung beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Abmahnung durch den Arbeitgeber

Sie wurden vom Chef abgemahnt und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen. Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Sie umfassend beraten und klären, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie sich als Arbeitnehmer gegen sie zur Wehr setzen können.

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Wenn der Chef eine Abmahnung ausspricht, sollten beim abgemahnten Arbeitnehmer die Alarmglocken klingeln. Denn eine Abmahnung dient dem Arbeitgeber oft als Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung und führt dem Arbeitnehmer vor Augen, dass das Arbeitsverhältnis stark gefährdet ist, wenn er nichts an dem kritisierten Verhalten ändert.

Was bedeutet die Abmahnung für das Arbeitsverhältnis?

Den betroffenen Arbeitnehmer lässt die Abmahnung mit einigen Fragen zurück. Als erstes gilt es zu klären, welche Konsequenzen die Abmahnung für das Arbeitsverhältnis hat und auf welche Weise reagiert werden sollte. Für die Beurteilung dieser Fragen wird zu klären sein, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und wie schwerwiegend das dem Arbeitnehmer vorgehaltene Fehlverhalten aus rechtlicher Sicht ist.

Die Funktionen der Abmahnung

Eine Abmahnung erfüllt aus rechtlicher Sicht mehrere Funktionen: So soll sie dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fehlverhalten vor Augen führen, ihn an seine arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern, an die er sich künftig halten soll, und sie dient der Warnung, d.h. der Arbeitnehmer wird auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall der Missachtung der Abmahnung hingewiesen. Für den Arbeitnehmer ist die Abmahnung eine Art „gelbe Karte“.

Abmahnung dokumentiert Fehlverhalten des Arbeitnehmers

Aus Arbeitgebersicht dient die Abmahnung noch einem weiteren Zweck: Der Dokumentation, die durch Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte erfüllt wird.

Verhaltensbedingte Kündigungen bedürfen je nach Kündigungsgrund der vorherigen Abmahnung. So reicht beispielsweise das einmalige Zuspätkommen über wenige Minuten in der Regel nicht zur Kündigung aus. Kommt dies aber regelmäßig vor und wird vom Arbeitgeber schließlich abgemahnt, kann die Sache anders aussehen.

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Entbehrlichkeit der Abmahnung

Allerdings gibt es auch eine Reihe von Verstößen des Arbeitnehmers, die so schwerwiegend sind, dass eine der Kündigung vorangehende Abmahnung entbehrlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das Fehlverhalten zerstört wird, wie z.B. bei Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder schweren Beleidigungen des Vorgesetzten.

Form der Abmahnung

Strenge Formvorschriften gibt es für die Abmahnung nicht. Sie kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. Da im Fall eines Rechtsstreits ihr konkreter Inhalt aber nachgewiesen werden muss sowie, dass sie beim Arbeitnehmer auch angekommen ist, setzen Arbeitgeber bei ernstgemeinten Abmahnungen in der Regel auf die schriftliche Abmahnung.

Reaktion des Arbeitnehmers auf Abmahnung

Wie der Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren sollte, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Durchaus nicht immer empfiehlt es sich, vor Gericht gegen eine Abmahnung vorzugehen, da dadurch das ohnehin bereits fragile Arbeitsverhältnis weiter belastet werden kann.

Gegendarstellung und Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Der Arbeitnehmer hat immer ein Recht auf Abgabe einer Gegendarstellung, deren Aufnahme in die Personalakte er verlangen kann. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann er ferner die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung lässt sich im Streitfall vor dem Arbeitsgericht klären. Der Arbeitnehmer kann eine entsprechende Klage erheben, wenn der Arbeitgeber die Entfernung aus der Personalakte verweigert.

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Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht

Denn viele Abmahnungen sind durchaus angreifbar. Die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung kann schon an der mangelnden Bestimmtheit scheitern. Der Arbeitgeber muss das vorgeworfene Verhalten konkret bezeichnen, da die Abmahnung ansonsten keinerlei Wirkung entfaltet. Auch ist es der Arbeitgeber, der das vorgeworfene Fehlverhalten im Streitfall beweisen muss. Er ist hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung voll beweispflichtig.

Eine Abmahnung kann auch an mangelnder Verhältnismäßigkeit scheitern wie z.B. im Fall der Abmahnung eines einmaligen Bagatellverstoßes. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch Bagatellverstöße dann relevant werden können, wenn sie immer wieder vorkommen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann den abgemahnten Arbeitnehmer umfassend zu seinen Rechten beraten und eine Strategie ausarbeiten, ob und wie auf die Abmahnung reagiert werden soll. Er kann den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verteidigen und seine Rechte gerichtlich durchsetzen.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien

An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie eine Kündigung für Ihren Bausparvertrag erhalten haben.

Anwälte aus Berlin
Anwälte aus Rheinland-Pfalz
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
Anwälte aus Sachsen
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Anwälte aus Saarland
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Anwälte aus Baden-Württemberg
Anwälte aus Brandenburg

Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie eine Kündigung für Ihren Bausparvertrag erhalten haben.

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