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Schadensersatzrecht | 18.12.2020

Abgas­skandal

Mercedes muss Fahrzeuge der E-Klasse zurückrufen

Betroffene haben Chance auf Schaden­ersatz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) muss Daimler im Abgas­skandal Modelle der E-Klasse zurückrufen. Das KBA veröffentlichte den Rückruf unter dem Code 5496128 am 3. Dezember 2020.

Von dem Rückruf betroffen sind nach Angaben der Behörde Modelle der Mercedes E-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011. Weltweit muss Daimler ca. 4.000 betroffene Fahrzeuge in die Werk­stätten beordern, in Deutschland sind es etwas mehr als 900. Dabei handelt es sich um Modelle der Mercedes E-Klasse mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5.

Neues Software-Update notwendig

Das KBA hat bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalt­einrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems fest­gestellt. In der Werkstatt muss nun ein Software-Update für die Motor­steuerung aufgespielt werden.

Welche Folgen ein Software-Update langfristig auf den Motor hat, z.B. auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch, ist völlig ungewiss. Dass die Fahrzeuge von einer unzulässigen Abschalt­einrichtung betroffen sind, führt zudem häufig zu einem Wertverlust. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts handelt, droht ohne die Instal­lation des Updates die Stilllegung des Fahrzeugs.

Anspruch auf Schadensersatz möglich

Ein Ausweg für die betroffenen Mercedes-Käufer kann die Geltend­machung von Schaden­ersatz­ansprüchen sein. Auch wenn sich Daimler immer wieder auf den Standpunkt stellt, keine unzulässigen Abschalt­einrichtungen verwendet zu haben, sehen Gerichte dies zunehmend anders und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Diverse Urteile im Mercedes-Abgasskandal wegweisend

Zuletzt hat Daimler im Abgas­skandal bittere Niederlagen vor dem OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und dem OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) kassiert. Beide Oberlandes­gerichte haben Daimler zum Schaden­ersatz verurteilt. Die Revision zum BGH haben die Gerichte nicht zugelassen. „Diese OLG-Urteile sind im Mercedes-Abgas­skandal wegweisend“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der Schaden­ersatz für den Käufer eines Mercedes CLS 350 CDI am Landgericht Stuttgart durchgesetzt hat (Az.: 23 O 37/20).

Chancen auf Schadenersatz gestiegen

Die Aussichten auf Schaden­ersatz sind auch durch die Ausführungen der EuGH-General­anwältin Eleanor Sharpston gestiegen. Sie hatte am 30. April erklärt, dass sie Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich für unzulässig hält, wenn sie im normalen Straßen­verkehr zu einem höheren Schadstoff­ausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich.

„Vor diesem Hintergrund und durch die Rechtsprechung der Oberlandes­gerichte Köln und Naumburg dürfte es für Daimler zunehmend schwieriger werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalt­einrichtungen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zum Mercedes Abgasskandal

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