In einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn gerichtet auf Schadenersatz und Rückabwicklung eines VW Touareg 3.0 l TDI mit der internen Motorbezeichnung EA 897 Euro 5 gelang es der Kanzlei, die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Kaufpreisrückerstattung abzgl. gezogener Nutzungen verurteilen zu lassen (Urteil vom 30.11.2018, Az. (III) 5 O 117/18).
Erstes positives Urteil für einen 3.0 l TDI dieser Art
„Soweit ersichtlich ist das die erste Verurteilung für einen 3.0 l TDI dieser Art“, freut sich Rechtsanwalt Tobias Ulbrich über den Erfolg für seine Mandantin. Volkswagen streitet nämlich nach wie vor ab, dass diese Fahrzeuge ebenso - wenn auch anders - manipuliert sind wie die EA 189 Fahrzeuge.
LG: Streitgegenständliches Fahrzeug verfügt über unerlaubte Abschalteinrichtung
„Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt nach den Feststellungen des Gerichts ebenfalls über eine unerlaubte Abschalteinrichtung“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. „Es benötigte hierfür nicht einmal ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten, weil die Volkswagen AG dem stark begründeten Vortrag nichts entgegensetzen konnte oder wollte“, so Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weiter.
Neue Klagewelle im Bereich der Oberklassefahrzeuge erwartet
„Da der Touareg-Motor auch in vielen anderen hochpreisigen VW- und Audi-Modellen verbaut wurde, ist von einer neuen Klagewelle im Bereich der Oberklassefahrzeuge auszugehen“, ordnet Prof. Dr. Marco Rogert, Ulbrichs Partner, den Erfolg nüchtern ein.
Zudem müsse nun auch der letzte Rechtsschutzversicherer seine Blockadehaltung bezüglich derartiger Fälle aufgeben, prognostiziert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert weiter.
Weitere Entscheidungen stehen noch aus
„Es stehen für die nahe Zukunft weitere Entscheidungen dieser Art an. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Schule machen wird. Das hatte das Hildesheimer Urteil gegen VW ja auch gemacht. Ohne dieses Urteil hätte es die Musterfeststellungsklage wahrscheinlich niemals gegeben“ erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.