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Schadensersatzrecht | 21.12.2018

VW-Abgas­skandal

Abgas­manipulation auch in Ober­klassen­fahrzeuge: VW zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit 3.0 l TDI-Motor verurteilt

Nach dem EA 189 bis 2.0 l Hubraum jetzt auch Durchbruch für Fahrzeuge mit 3.0 l TDI-Motor

Die im VW-Abgas­skandal als Kanzlei der ersten Stunde zu bezeichnende Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechts­anwälte in Partnerschaft aus Düsseldorf, die bereits die aufsehenerregenden Entscheidungen aus Krefeld (Az. 2 O 72/16) und aus Hildesheim (Az. 3 O 139/16) erstritt, wartet mit einem weiteren bahn­brechenden Urteil auf.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn gerichtet auf Schaden­ersatz und Rück­abwicklung eines VW Touareg 3.0 l TDI mit der internen Motor­bezeichnung EA 897 Euro 5 gelang es der Kanzlei, die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Kaufpreisrücker­stattung abzgl. gezogener Nutzungen verurteilen zu lassen (Urteil vom 30.11.2018, Az. (III) 5 O 117/18).

Erstes positives Urteil für einen 3.0 l TDI dieser Art

„Soweit ersichtlich ist das die erste Verurteilung für einen 3.0 l TDI dieser Art“, freut sich Rechtsanwalt Tobias Ulbrich über den Erfolg für seine Mandantin. Volkswagen streitet nämlich nach wie vor ab, dass diese Fahrzeuge ebenso - wenn auch anders - manipuliert sind wie die EA 189 Fahrzeuge.

LG: Streitgegenständliches Fahrzeug verfügt über unerlaubte Abschalteinrichtung

„Das streitgegen­ständliche Fahrzeug verfügt nach den Feststellungen des Gerichts ebenfalls über eine unerlaubte Abschalt­einrichtung“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. „Es benötigte hierfür nicht einmal ein gerichtlich bestelltes Sachverständigeng­utachten, weil die Volkswagen AG dem stark begründeten Vortrag nichts entgegensetzen konnte oder wollte“, so Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weiter.

Neue Klagewelle im Bereich der Oberklassefahrzeuge erwartet

„Da der Touareg-Motor auch in vielen anderen hoch­preisigen VW- und Audi-Modellen verbaut wurde, ist von einer neuen Klagewelle im Bereich der Ober­klasse­fahrzeuge auszugehen“, ordnet Prof. Dr. Marco Rogert, Ulbrichs Partner, den Erfolg nüchtern ein.

Zudem müsse nun auch der letzte Rechts­schutz­versicherer seine Blockade­haltung bezüglich derartiger Fälle aufgeben, prognostiziert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert weiter.

Weitere Entscheidungen stehen noch aus

„Es stehen für die nahe Zukunft weitere Entscheidungen dieser Art an. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Schule machen wird. Das hatte das Hildesheimer Urteil gegen VW ja auch gemacht. Ohne dieses Urteil hätte es die Muster­feststellungs­klage wahrscheinlich niemals gegeben“ erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

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