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Schadensersatzrecht | 16.07.2019

VW-Abgas­skandal

Käufer eines VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten hat Anspruch auf Schadens­ersatz

Käufer hat Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungs­ersatzes

Ein durch den Abgas­skandal geschädigter Käufer eines VW Tiguan kann sein Fahrzeug zurück­geben und bekommt den Kaufpreis zzgl. der Finanzierungs­kosten und Zinsen zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungs­ersatz anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Juni 2019 entschieden.

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Kläger begehrt Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Kläger hatte im März 2012 einen VW Tiguan 2.0 TDI gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadens­ersatz­ansprüche geltend. „Wenn unser Mandant von den Abgas­manipulationen gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nie gekauft. Daher haben wir auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrags geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechts­anwälte, der den Schadens­ersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

LG: Kläger hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Kläger habe Anspruch auf Schadens­ersatz, der Kaufvertrag müsse rück­abgewickelt werden, entschied das LG Karlsruhe. VW habe den Motor mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und damit eine große Anzahl von Käufern und die zuständigen Behörden zum Zweck der Gewinn­maximierung bewusst getäuscht. Die Käufer seien dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.

Schaden entstand bereits bei Abschluss des Kaufvertrags

Der Schaden lasse sich auch nicht durch die Instal­lation eines Software-Updates beseitigen. Durch das Verschweigen der Abgas­manipulationen sei der Käufer dazu veranlasst worden, ein Fahrzeug zu kaufen, das er bei Kenntnis der Manipulationen nicht erworben hätte. Der Schaden liege daher schon im Abschluss eines so nicht gewollten Kauf­vertrags. Dementsprechend könne der Schaden auch nur durch die Rück­abwicklung des Kauf­vertrags beseitigt werden. Der Tiguan geht nun zurück an VW und der Kläger bekommt sein Geld zzgl. Zinsen zurück, muss sich aber einen Nutzungs­ersatz anrechnen lassen.

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Immer mehr Urteile gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

„Im Abgas­skandal wird die Liste der Urteile gegen VW immer länger. So wie das Landgericht Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadens­ersatz verurteilt. Ansprüche sind noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Mit der Einzelklage schneller ans Ziel

Wer sich bereits der Muster­feststellungs­klage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis zum Beginn des Muster­verfahrens Ende September wieder abmelden, um seine Ansprüche im Wege einer Einzelklage zu verfolgen. „Die Einzelklage ist häufig erfolg­versprechender und führt deutlich schneller zum Ziel“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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