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Verbraucherrecht | 24.03.2020

Corona-Krise

Abgesagte Veranstaltungen wegen Corona: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Inzwischen werden deutschland­weit nicht nur Großv­eranstaltungen abgesagt. Viele Kunden, die Karten für mittlerweile abgesagte Veranstaltungen verschiedener Größenor­dnung erworben haben, stehen vor der Frage, ob und von wem sie ihr Geld wieder­bekommen.

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Zum einen können sich Betroffene an den Veranstalter wenden und von diesem ihr Geld zurück­verlangen. Daneben besteht die Möglichkeit, Zahlungen, die per Lastschrift­mandat, Kreditkarte oder sonstigen Zahlungs­methoden getätigt wurden, zurückzuholen.

Widerspruch bei Zahlung per Lastschriftmandat

Wer den Ticketpreis binnen der letzten acht Wochen per SEPA-Lastschrift­mandat bezahlt hat, muss schnell sein: Dem eigenen Girokonto belasteten Beträgen kann man ohne Begründung innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die belasteten Beträge werden dem Girokonto dann wieder gutgeschrieben. Eine entsprechende Funktion ist bei den meisten Banken im Online-Banking-Portal neben dem jeweiligen Umsatz zu finden.

Für jene, die den Ticketpreis im Laufe der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschrift­mandat bezahlt haben, könnte ebenfalls noch eine Rückholung möglich sein – nämlich dann, wenn der Käufer das SEPA-Mandat nicht unter­schrieben hat. Das dürfte bei vielen Ticket­buchungen im Internet der Fall sein. Ein Großteil der im Internet erteilten SEPA-Mandate ist nämlich nicht formwirksam erteilt. Daher kann auch hier der Umsatz oftmals gerettet werden.

Zahlung per Kreditkarte - sogenanntes Chargeback-Verfahren starten

Verbraucher, die ihre Tickets per Kreditkarte gezahlt haben, können ein sogenanntes Chargeback-Verfahren starten. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Bei Visa und Mastercard zählen ausdrücklich auch Insolvenzen dazu. Am besten wendet man sich hierbei aber an die eigene Bank, nicht an die Kredit­karten­firma. Banken bieten die entsprechenden Formulare regelmäßig auch online an. Doch auch hier laufen Fristen und man sollte schnell sein.

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Wir helfen Ihnen gerne!

Auch bei sonstigen Zahlungs­methoden gibt es ggf. Möglichkeiten. Für eine zuverlässige Bewertung der Erfolgs­aussichten ist eine Einzelfall­betrachtung zu empfehlen. In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen hierfür gerne beratend zur Seite. Um Ihren individuellen Fall eingehend zur erörtern, vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erst­beratung in unserer Kanzlei.

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