wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Versicherungsrecht | 15.05.2020

Betriebs­schließungs­versicherung

Aktuelle Mitteilung zum Thema: Betriebs­stillegung und Versicherung

Versicherte haben Anspruch auf Versicherungs­schutz wegen Betriebs­schließungen aufgrund sogenannter “COVID-19-Allgemeinverfügungen/-Rechtsverordnungen“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Das Landgericht Mannheim bestätigte im Rahmen eines Eil­verfahrens den Versicherungs-schutz in der Betriebs­schließungs­versicherung, so ein Betrieb durch sog. “COVID-19-Allgemeinverfügung/ Rechts­verordnung“ geschlossen wurde.

Es befasste sich in seiner Entscheidung vom 29.04.2020 (nachzulesen unter dem Az. 11 O 66/20) konkret mit Fragen zum Versicherungs­schutz bei Betriebs­schließungen aufgrund COVID-19-Erreger.

LG bejahrt Anspruch auf Versicherungsschutz

Das Gericht bestätigte grund­sätzlich den Versicherungs­schutz eines Versicherten und führte aus, dass ein Anspruch des Versicherungs­nehmers bestehe, wenn Betriebs­schließungen aufgrund sogenannten “COVID-19-Allgemeinverfügungen/-Rechtsverordnungen“ über eine vorhandene Betriebs­schließungs­versicherung versichert seien.

Dabei stellten die Richter auch klar, dass eine Betriebs­schließung, die über eine Rechts­verordnung und Allgemeinverfügung erfolge, einer Einzelverfügung gleichzustellen sei!

Sog. “Faktische Betriebs­schließungen“ würden eine Eintritts­pflicht des Versicherers genauso begründen, wie Einzelverfügungen.

Das Gericht widersprach also in aller Deutlichkeit der von den Versicherern vertretenen Rechts­meinung, alles im Zusammenhang mit CoViD19 sei nicht versichert!

Klauseln dürfen nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden

Völlig zu Recht schrieb es der Versicherungs­branche ins Stammbuch, dass es gerade nicht darauf ankomme, ob der COVID-19-Erreger namentlich in den Versicherungs­bedingungen genannt sei oder nicht – beide Parteien hätten die aktuellen Ereignisse nicht voraussehen könne, jedoch führe dies nicht dazu, Klauseln in den Versicherungs­bedingungen so auszulegen, dass sie zu Lasten eines Versicherungs­nehmers gingen!

Unserer Kenntnis nach ist dies die erste Entscheidung zu der bekannten Thematik.

Jeder, der eine solche Versicherung abschloss, sollte darum kämpfen, alles, was ihm zusteht zu erhalten!!!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7420