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Versicherungsrecht | 15.05.2020

Betriebs­schließungs­versicherung

Aktuelle Mitteilung zum Thema: Betriebs­stillegung und Versicherung

Versicherte haben Anspruch auf Versicherungs­schutz wegen Betriebs­schließungen aufgrund sogenannter “COVID-19-Allgemeinverfügungen/-Rechtsverordnungen“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Das Landgericht Mannheim bestätigte im Rahmen eines Eil­verfahrens den Versicherungs-schutz in der Betriebs­schließungs­versicherung, so ein Betrieb durch sog. “COVID-19-Allgemeinverfügung/ Rechts­verordnung“ geschlossen wurde.

Es befasste sich in seiner Entscheidung vom 29.04.2020 (nachzulesen unter dem Az. 11 O 66/20) konkret mit Fragen zum Versicherungs­schutz bei Betriebs­schließungen aufgrund COVID-19-Erreger.

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LG bejahrt Anspruch auf Versicherungsschutz

Das Gericht bestätigte grund­sätzlich den Versicherungs­schutz eines Versicherten und führte aus, dass ein Anspruch des Versicherungs­nehmers bestehe, wenn Betriebs­schließungen aufgrund sogenannten “COVID-19-Allgemeinverfügungen/-Rechtsverordnungen“ über eine vorhandene Betriebs­schließungs­versicherung versichert seien.

Dabei stellten die Richter auch klar, dass eine Betriebs­schließung, die über eine Rechts­verordnung und Allgemeinverfügung erfolge, einer Einzelverfügung gleichzustellen sei!

Sog. “Faktische Betriebs­schließungen“ würden eine Eintritts­pflicht des Versicherers genauso begründen, wie Einzelverfügungen.

Das Gericht widersprach also in aller Deutlichkeit der von den Versicherern vertretenen Rechts­meinung, alles im Zusammenhang mit CoViD19 sei nicht versichert!

Klauseln dürfen nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden

Völlig zu Recht schrieb es der Versicherungs­branche ins Stammbuch, dass es gerade nicht darauf ankomme, ob der COVID-19-Erreger namentlich in den Versicherungs­bedingungen genannt sei oder nicht – beide Parteien hätten die aktuellen Ereignisse nicht voraussehen könne, jedoch führe dies nicht dazu, Klauseln in den Versicherungs­bedingungen so auszulegen, dass sie zu Lasten eines Versicherungs­nehmers gingen!

Unserer Kenntnis nach ist dies die erste Entscheidung zu der bekannten Thematik.

Jeder, der eine solche Versicherung abschloss, sollte darum kämpfen, alles, was ihm zusteht zu erhalten!!!

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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