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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 15.06.2016

Insolvenz

Anwalt zu Agrofinanz GmbH: Forderungen im Insolvenz­verfahren bis 21. Juni anmelden

Reguläre Insolvenz­verfahren ist eröffnet

Statt Renditen aus Kakao und Palmöl drohen den Anlegern der Agrofinanz GmbH aus dem nordrhein-westfälischen Kleve nun Verluste. Das Amtsgericht Kleve hat das reguläre Insolvenz­verfahren Ende Mai eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).

Keine Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagengeschäfts

Was mit einer hoffnungsvollen Investition in nachhaltige Anlagen wie Kakao- oder Palmöl-Plantagen in Ecuador begann, endet für die Anleger im Insolvenz­verfahren und wahrscheinlich hohen Verlusten. Denn tatsächlich erwies sich die Investition weder als nachhaltig und schon gar nicht als rentabel. Das deutete sich bereits an als die Finanz­aufsicht BaFin im vergangenen Jahr auf den Plan trat. Denn die Agrofinanz GmbH habe auf der Grundlage der sog. „Kauf-, Miet- und Rückkauf­verträge“ gewerbsmäßig Gelder angenommen ohne über die notwendige Erlaubnis dafür zu verfügen.

Finanzaufsicht ordnete Rückabwicklung an

Daher ordnete die Finanz­aufsicht die Rück­abwicklung dieses unerlaubt betriebenen Einlagen­geschäfts an. Das hätten die Anleger noch verkraften können: Allerdings verfügte das Unternehmen nicht über die finanziellen Mittel um das Geld an die Anleger zurück­zuzahlen und meldete stattdessen Insolvenz an. Seitdem müssen die Anleger um ihr investiertes Kapital fürchten.

Forderungen bis zum 21.06.2016 beim Insolvenzverwalter anmelden

Möglicher­weise können sie zumindest einen Teil davon im Insolvenz­verfahren zurück­erhalten. Dazu müssen sie zunächst ihre Forderungen bis zum 21. Juni 2016 beim Insolvenz­verwalter anmelden. Forderungen, die nicht angemeldet werden, können im Insolvenz­verfahren nicht berücksichtigt werden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Anmeldung der Forderungen ist ein wichtiger Schritt. Allerdings sollten die Anleger nicht darauf bauen, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden können. Dazu reicht die Insolvenz­masse erfahrungs­gemäß nicht aus.

Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

Daher können parallel zum Insolvenz­verfahren auch weitere rechtliche Schritte wie die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen geprüft werden. Diese können sich z.B. gegen die verantwortlichen Personen der Agrofinanz GmbH richten. Denn diese haben ein Einlagen­geschäft ohne die notwendige BaFin-Erlaubnis betrieben und dürften sich damit auch persönlich haftbar gemacht haben. In Betracht können auch Ansprüche gegen die Vermittler kommen, falls sie die Anleger in den Anlage­beratungs­gesprächen nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt haben.

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