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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 23.10.2018

Abgas­skandal

Auch Opel hat manipuliert - Das sind die Rechte der Käufer

100.000 Fahrzeuge mit Abgasklasse Euro 6 sollen betroffen sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Der Fahrzeug­hersteller Opel hat nun auch seinen Abgas­skandal. Nach den Feststellungen des Kraftfahrt­bundesamtes soll auch Opel bei Diesel­fahrzeugen unzulässige Abschalt­einrichtungen verbaut haben. Nach bisherigen Erkenntnissen sind 100.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Zafira und Cascada der Abgasklasse Euro 6 betroffen.

Am Montag, 15.Oktober 2018 führten Beamte der Staats­anwaltschaft Frankfurt am Main eine Razzia in Räumlichkeiten in Rüsselsheim und Kaiserslautern durch. Das Kraft­fahrt­bundes­amt soll laut Bundes­verkehrs­ministerium einen amtlichen Rückruf gegen Opel anordnen.

Zweifel an der Abgasregulierung bereits seit 2015

Bereits im Jahr 2015 tauschten sich Opel und das Bundes­verkehrs­ministerium über Zweifel an der Abgas­regulierung bei Fahrzeugen von Opel aus. Danach soll das Kraft­fahrt­bundes­amt eine freiwillige Service­maßnahme angeordnet haben. Da Opel danach Software-Updates verschleppt haben soll und mittlerweile eine weitere Abschalt­einrichtung aufgetaucht ist, zog man im Ministerium die Reißleine. Nach Angaben des Verkehrs­ministeriums hat Opel Nachfragen des Kraftfahrt­bundesamtes mit technischen Argumenten verzögert.

Bemängelte Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft

Die bemängelten Abschalt­einrichtungen sollen bei niedrigen Temperaturen bzw. in gewissen Drehzahl­bereichen überhöhte Stickstoff­emissionen herbei­führen und werden vom Kraft­fahrt­bundes­amt als unzulässig eingestuft.

Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar

Eine unzulässige Abschalt­einrichtung stellt nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte einen Sachmangel dar. Ein Sachmangel berechtigt den Käufer des Fahrzeugs u. a. zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Daneben haftet der Hersteller bei bewusster Manipulation. Der Käufer hat danach Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs. Für gefahrene Kilometer ist ein Nutzungs­ersatz zu entrichten.

Ihr gutes Recht im Abgasskandal

Gerichte beurteilen das Aufspielen von Software-Updates mehrfach als unzumutbar, so dass der Käufer den Kauf unmittelbar rückabwickeln kann (so OLG Hamm, Az. 23 U 232/16; vgl. ebenso LG Frankfurt am Main, Az. 21 O 169/17). Alternativ kann der Kunde Schadens­ersatz für den Minderwert fordern.

Gerne stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung

Die ARES Rechts­anwälte vertreten bereits deutschland­weit Fahrzeug­inhaber der vom Abgas­skandal betroffenen Fahrzeuge von Opel, VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, BMW und Mercedes Benz gegen Auto­händler und Hersteller.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen zum Fahrzeug­kauf zu (per E-Mail an info@ares-recht.de, per Fax an 069 770394699 oder per Post an ARES Rechts­anwälte, Trakehner Str. 7-9 A, 60487 Frankfurt am Main).

Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen kurzfristig eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Für Fragen hierzu nehmen Sie unverbindlich zu uns telefonisch Kontakt auf.

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