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Schadensersatzrecht | 22.11.2021

Abgas­skandal

Audi Abgas­skandal: Gutachten bringt neue Erkenntnisse: Landgericht Chemnitz gibt Klage statt

Unzulässige Umschalt­logik stellt sitten­widrige Schädigung dar

Ein Gutachten zu einem Audi Q5 der Schadstoff­klasse Euro 5 rückt die Audi AG erneut in schlechtes Licht.

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Die im Gutachten ermittelten unterschiedlichen Abgaswerte auf dem Prüfstand, bei der der Prüfablauf exakt gleich durch­geführt wurde, weisen darauf hin, dass in der Motor­steuerung des streit­gegen­ständlichen Fahrzeuges eine Software arbeitet und hilft die Emissions­werte „zu optimieren“.

Audi bot nur „freiwillige Servicemaßnahme“ an

Die Software erkennt, ob sich das Fahrzeug in einer standardisierten Prüf­situation befindet und wählt beim Erkennen einer solchen Situation einen Betriebs­modus aus, in dem der Stickoxid­ausstoß geringer ist als im realen Fahrbetrieb.

Grund für dieses Gutachten war ein Verfahren, in dem es um einen Audi Q5 V6 3.0 TDI mit Schadstoff­norm Euro 5 ging. Für dieses Fahrzeug wurde nur eine „freiwillige Service­maßnahme“ mit dem Aktionscode 23Z2 angeboten. Das Software-Update hatte der durch die im Abgas­skandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretene Kläger nicht aufspielen lassen.

Gutachten: Abgaswerte im realen Fahrbetrieb deutlich höher

Der Sachverständige überprüfte im Rahmen eines Gerichts­verfahrens, ob in dem Audi Q5 eine Erkennung des NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) vorliegt und wie das Fahrzeug auf bestimmte Änderungen in den Prüfungs­abläufen reagiert.

Im Rahmen der Prüfung wurde folgende Prüfabläufe (Phasen) in Erwägung gezogen:

1. Die Lenkung nach dem Starten und vor dem Anfahren auf dem Prüfstand bewegen. Damit hätte das Fahrzeug mindestens einmal eine Lenk­information erhalten.

2. Nach dem Durchfahren des City-Zyklus die Zündung des Fahrzeugs einmal abstellen, um dem Fahrzeug zu signalisieren, dass ein neuer Fahrzyklus beginnt.

3. Die Umgebungs­temperatur des Fahrzeugs gegenüber der NEFZ-Norm verringern.

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Abgaswerte im realen Fahrbetrieb deutlich höher

Sowohl bei Phase 1 als auch bei Phase 2 des NEFZ wurden Umgebungs­temperaturen von 23 Grad und 15 Grad durchfahren. Dabei wurde fest­gestellt, dass sowohl in Phase 1 als auch in Phase 2 bei Einhaltung der Außent­emperatur von 23 Grad Celsius die vorgegebenen Grenzwerte von NOx von 180 mg eingehalten werden. Bei Senkung der Außent­emperatur auf 15 Grad Celsius steigen die NOx Emissionen jedoch an.

Anhand der Prüfung lässt sich unschwer erkennen, dass sich das Abgas­reinigungs­system deutlich anders verhält, wenn nicht exakt die Bedingungen vorliegen, die vom Motorsteuer­gerät auf dem Prüfstand erwartet werden.

Durch das Angebot der „freiwilligen Service­maßnahme“ erscheint es mittlerweile auch den Gerichten sehr wahrscheinlich, dass der Audi AG diese „Verhaltens­änderung“ des Motor­steuer­geräts nicht unbekannt ist. Aus technischer Sicht wäre nämlich keine freiwillige Maßnahme erforderlich, wenn sich im Fahrbetrieb die Abgaswerte des Motors nicht außer­ordentlich ändern würden.

Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zum „nachvollziehbar“ Schluss, dass in dem untersuchten Audi Q5 eine unzulässige Umschalt­logik verbaut ist. Diese würde dann in einem Verfahren gegen die Audi AG eine sitten­widrige Schädigung darstellen.

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Audi AG zur Zahlung von 48.775,14 Euro und Rücknahme des Audi Q5 verurteilt

Das Landgericht Chemnitz schloss sich dem in einem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich geführtem Verfahren an und verurteilte die Audi AG an zur Zahlung von 48.775,14 Euro und Rücknahme des Audi Q5 (Urt. vom 16.08.2021, Az. 4 O 142/21). Der Kläger hatte den Wagen im Dezember 2011 für 63.950 Euro gekauft.

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