BGH-Entscheidung entzieht Banken Argumentationsgrundlage für Vorwurf des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehen
Diese durch den VIII. Senat des Bundesgerichtshofs zu Fernabsatzverträgen ergangene Entscheidung dürfte ohne Weiteres auch auf andere verbraucherschützende Widerrufsrechte, wie zum Beispiel auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, anzuwenden sein.
Damit entzieht der Bundesgerichtshof nun auch der Argumentation der Banken die Grundlage, die immer wieder darauf abstellten, die Verbraucher würden die Darlehen nur aufgrund einer erhofften Zinsersparnis widerrufen, und dies sei als Rechtsmissbrauch des Widerrufsrechts zu werten.
BGH wird voraussichtlich auch Kreditwiderruf nicht als rechtsmissbräuchlich einstufen
Da im Rahmen des Darlehenswiderrufs eine Arglist oder gar eine Schädigungsabsicht der Verbraucher nicht vorliegt, ist zu erwarten, dass auch der für diese Verfahren zuständige XI. Senat des Bundesgerichtshofs den Kreditwiderruf nicht als rechtsmissbräuchlich einstufen wird.
Banken verhinderten bisher Entscheidungen des BGH
Bereits zweimal sollte der Bundesgerichtshof Gelegenheit haben, darüber zu entscheiden. In beiden Fällen verhinderten jedoch die beteiligten Banken eine solche Entscheidung, in dem sie in einem Fall den beteiligten Darlehensnehmern einen großzügigen Vergleich anboten, und im anderen Fall selbst die Revision zurückzogen.
Der nächste Termin steht nun im April 2016 an. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dann endlich die lang ersehnte Gelegenheit bekommt, diese Streitfrage zu entscheiden.