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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 13.07.2018

Anwalt für Widerruf Verbraucher­darlehen

Anwalts­liste: Welcher Anwalt hilft mir, wenn ich meinen Darlehens­vertrag wegen falscher Widerrufs­belehrung widerrufen möchte (Widerrufs­joker)?

Darlehens­widerruf - Rechtsanwalt für Widerruf von Verbraucher­darlehens­verträgen

Darlehens­zinsen sind derzeit sehr niedrig. Verbraucher, die noch an einen alten Darlehens­vertrag mit höheren Zinsen gebunden sind, werden sich bei einem Blick auf die heute üblichen Darlehens­konditionen bei dem Gedanken ertappen, am liebsten ihren alten Darlehens­vertrag rückabzuwickeln und einen neuen Vertrag mit niedrigeren Zinsen abzuschließen. Und dies ist in vielen Fällen sogar möglich – dank unwirksamer Widerrufs­belehrungen der Banken. Hier - weiter unten auf der Seite - finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, an die Sie sich wegen des Widerrufs­jokers und einer Rück­abwicklung Ihres Kredit­vertrages wenden können. Lesen Sie im folgenden Text, um was es sich beim Widerrufs­joker bezüglich eines Darlehens handelt.

Viele Darlehens­geber (Banken etc.) haben in der Vergangenheit unwirksame Widerrufs­belehrungen verwendet, so dass betroffene Verbraucher, die sich im Nachhinein von dem Darlehens­vertrag wieder lösen möchten, dies im Wege des Widerrufs erreichen können. Denn bei einer nicht ordnungs­gemäßen Widerrufs­belehrung wird die eigentlich 14-tägige Wider­rufs­frist nicht in Gang gesetzt.

Zeitlich unbefristeter Widerruf von Darlehensverträgen bei falscher Widerrufsbelehrung

Dies führte bis 2016 sogar dazu, dass Darlehens­verträge, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen wurden, grund­sätzlich zeitlich unbegrenzt widerrufen werden konnten, sofern es sich um einen Verbraucher­darlehens­vertrag handelte und der Verbraucher nicht ordnungs­gemäß über sein Widerrufs­recht belehrt wurde.

Anwalts­liste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Anwalt suchen, der Sie hinsichtlich Ihres Widerrufs­rechts beim Kredit­vertrag berät und der prüft, ob Sie Ihren Darlehens­vertrag rückabwickeln können (Widerrufs­joker).

Die Rechtslage bis 21. Juni 2016

Beim Widerruf einer Immobilien­finanzierung galt nämlich bis zum 21. Juni 2016 grundsätzlich eine Art „ewiges Widerrufs­recht“, mit anderen Worten: wurde ein Vertrag mit einer falschen Widerrufs­belehrung versehen, konnte er widerrufen und rück­abgewickelt werden. Aber nichts hält ewig!

Diese bequeme Situation für Verbraucher wurde mit einer Gesetzesänderung beendet: Am 18. Februar 2016 hat der Bundestag über das ewige Widerrufs­recht für Darlehens­nehmer bei fehlerhafter Widerrufs­belehrung bei Immobilien­darlehens­verträgen entschieden. Betroffen sind Darlehen, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen werden – und Altverträge, die zwischen dem 01. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.

Begrenzung der Widerrufsfrist für Neuverträge

Neuverträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, können gemäß § 356 b Absatz 2 Satz 4 BGB nur noch höchstens binnen zwölf Monaten und 14 Tagen widerrufen werden.

Ausnahmeregelung: Ewiges Widerrufsrecht bleibt für Verträge aus der Zeit 11. Juni 2010 bis 20. März 2016

Die Beschränkung der Widerrufsfristen lässt aber eine Gruppe von Verträgen außer Acht: Für Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden, gilt weiterhin das „ewige Widerrufsrecht“, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt ist. Für Verbraucher, die in dieser Zeit einen Immobiliendarlehensvertag abgeschlossen haben und sich nunmehr von dem Vertrag (rückwirkend) lösen möchten, lohnt sich deshalb eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung. Denn auch nach dem 11. Juni 2010 haben Banken und Sparkassen oftmals fehlerhafte, teilweise sich widersprechende Widerrufsbelehrungen verwendet, die rechtlich keinen Bestand haben und folglich zum späten Widerruf des gesamten Darlehensvertrags berechtigen.

Rechtsanwalt für Verbraucherdarlehen

Wer sich als Verbraucher von alten, für ihn ungünstigen Darlehens­verträgen lösen möchte, sollte sich also sputen, wenn es sich um Verträge ab dem 21. März 2016 handelt. Denn der Widerruf ist allenfalls binnen 12 Monaten und 14 Tagen möglich. Nur für Verträge aus dem Zeitraum 11. Juni 2010 und 20. März 2016 gilt weiterhin das ewige Widerrufsrecht.

Bei der Geltend­machung ihrer Rechte können sich Verbraucher an einen Rechtsanwalt wenden, der den Darlehens­vertrag prüfen und über die Möglichkeit der Rück­abwicklung des Vertrags aufklären kann. Insbesondere kann der Anwalt klären, ob die Widerrufs­belehrung ordnungs­gemäß erfolgt ist oder immer noch ein Widerruf möglich ist. Anwälte, an die Sie sich wegen eines Darlehens­widerrufs wenden können, finden Sie z.B. hier im Deutschen Anwalts­register, wenn Sie nach einem Rechtsanwalt für Darlehenswiderruf suchen.

Rechtsanwalt setzt Widerrufsrechte durch

Der Anwalt kann die Widerrufs­rechte der Verbraucher gegenüber der Bank durchsetzen. Dabei stoßen betroffene Verbraucher regelmäßig auf Widerstand bei den Banken. Diese sprechen dem Widerruf nach Ablauf von 14 Tagen regelmäßig die Wirksamkeit ab. Dem Verweis auf die nicht ordnungs­gemäße Widerrufs­belehrung setzen sie dabei gerne das Argument der „Verwirkung“ entgegen. Ihrer Meinung nach ist das Recht auf einen Widerruf insbesondere dann verwirkt, wenn der Darlehens­vertrag bereits mehrere Jahre läuft und es dem Verbraucher lediglich darum geht, den Widerruf zweckwidrig dazu zu nutzen, um im Nachhinein bessere Konditionen zu erhalten.

Dieser Argumentation folgt die Rechtsprechung jedoch regelmäßig nicht, so dass es sich lohnt, Rückabwicklungs­ansprüche bei nicht ordnungs­gemäßer Widerrufs­belehrung auch gegen den Widerstand der Bank durch­zusetzen.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien für Widerruf eines Darlehensvertrags (Widerrufsjoker)

An diese Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Ihren Darlehens­vertrag widerrufen möchten:

Anwälte aus Baden-Württemberg
Anwälte aus Hamburg
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
Anwälte aus Bayern
Anwälte aus Sachsen
Anwälte aus Niedersachsen
Anwälte aus Berlin
Anwälte aus Rheinland-Pfalz
Anwälte aus Thüringen
Anwälte aus Saarland
Anwälte aus Mecklenburg-Vorpommern
Anwälte aus Bremen
Anwälte aus Brandenburg

Die Liste der hier genannten Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Ihren Darlehens­vertrag widerrufen möchten.

Weitere Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Neben den Rechts­anwälten, die in der obigen Liste aufgeführt sind, können Sie sich auch an Rechtsanwälte für Bankrecht oder Rechtsanwälte für Kapitalanlagenrecht wenden oder direkt nach einem Rechtsanwalt für Darlehenswiderruf suchen.

Mehr Infos zum Darlehenswiderruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Weitere Infos zum Widerrufs­joker finden Sie auf der Internet­seite jetzt-widerrufen.de. Lesen Sie hier mehr Texte zum Thema Darlehenswiderruf und Widerrufsjoker oder suchen Sie hier direkt nach einem Rechtsanwalt für Darlehenswiderruf.

Quelle: DAWR/we
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