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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 03.11.2017

Bank­bearbeitungs­entgelte

Bank­bearbeitungs­entgelte: Unternehmen, Frei­berufler und Handwerker haben Anspruch auf Erstattung von Kredit­gebühren

Spezielle Homepage bietet betroffenen Kredit­kunden schnelle Hilfe

Was Kredit­institute für den privaten Kredit­nehmer nicht dürfen, ist ihnen auch nicht bei Unter­nehmern – z. B. Gewerbe­treibende, Frei­berufler, Firmen, Handwerkern – gestattet. Es ist den Banken und Sparkassen nicht erlaubt, die eigenen Kosten auf die Unternehmer abzuwälzen. Dieses hat der Bundes­gerichts­hof im Sommer 2017 entschieden.

Die gute Nachricht für Unternehmer, die Kredit­verträge abgeschlossen haben, findet in der Wirtschafts­presse ein eindeutiges Echo. So geht Capital-Online davon aus, dass sich Banken mit unberechtigten Forderungen beschäftigen müssen (19.07.2017) und Wirtschafts­woche (19.07.2017 Online Ausgabe) geht von einem Volumen im Milliarden­bereich aus, das Unternehmen zusteht.

Hilfe für betroffenen Unternehmer:

Auf der Internet­seite

www.bankbearbeitungsentgelt.de

können Kredit­kunden von Banken und Sparkassen kostenfreie Hinweise erhalten, wie sie sich ihr Geld zurückholen.

Dort erfahren sie auch, welche Fristen gelten.

Mit verschiedenen Be­zeichnungen verkauften Banken ihren Kunden Darlehen, die mit zusätzlichen, aber ungerecht­fertigten Gebühren belastet sind. Eigentlich hätten die Banker es besser wissen müssen, denn bereits im Jahre 2014 mussten Banken eine ähnliche Schlappe erleiden, als es um unzulässige Gebühren bei Privat­personen ging.

Chancen im Schnellcheck testen

Damit Unternehmen unkompliziert erfahren, wie ihre Möglichkeiten stehen, haben Göddecke Rechts­anwälte einen weiteren Schnell­check erstellt.

Der Test kann auf der Seite www.bankbearbeitungsentgelt.de kostenfrei durch­geführt werden. Geben Sie uns Ihre Kredit­unterlagen, werden diese von uns ebenfalls ohne Kosten für Sie eingehend geprüft und ermittelt, ob und wieviel Geld sie erhalten könnten.

Kostenfreie Rückholung der Kreditgebühren

In vielen Fällen übernehmen Rechts­schutz­versicherungen die Kostenfrage. Auf der neu eingerichteten Internet­seite zu den Bank­gebühren können interessierte Kredit­kunden auch erfahren, welche Optionen außerdem zur Verfügung stehen, um auf reiner Erfolgs­basis und vollkommen ohne Risiko die Gelder zurück zu erlangen.

Dazu bieten sich zwei Optionen an:

  • Prozess­kosten­finanzierung

Es fallen keine Kosten an. Nur im Erfolgsfall wird eine Quote von dem Betrag, der von der Bank erlangt wird, einbehalten. Das Kosten­risiko für das Unternehmen ist null.

  • Sofort­auszahlung

Die Forderung gegen das Kredit­institut wird angekauft und das Geld innerhalb weniger Tage auf das Bankkonto überwiesen. Das Unternehmen wird nicht mit dem Aufwand einer Auseinander­setzung belastet – weder arbeits- noch liquiditätsmäßig.

Anhalts­punkte für Ihren Anspruch sind z. B. die folgenden Kosten­positionen, auf die Banken keinen Anspruch haben:

  • Prüf­gebühren
  • Damnum
  • Schätz­kosten

Sie haben die Wahl, wie Sie zu Ihrem Recht und damit zu Ihrem Geld kommen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Manager von Unternehmen haben das Wohl ihres Betriebes im Auge. Sie werden prüfen, welche Optionen bestehen, um das Geschäft von überflüssigen Kosten zu befreien. Auch Verwalter von Vermögen (z. B. Insolvenz­verwalter, Testaments­voll­strecker) können den angebotenen Schnell­check nutzen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16

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Bundes­gerichts­hof erklärt Bearbeitungs­entgelte bei Unternehmens­krediten für unwirksam

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital- rechtinfo/archiv/texte_b/Bearbeitungs­entgelte_Unter­nehmens­kredite.shtml?navid=2

Der Schnell­check für Unternehmen https://bank­bearbeitungs­entgelt.de

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