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Schadensersatzrecht | 07.11.2018

Bauarbeiten

Bauarbeiten auf benachbarten Grund­stücken: Anspruch auf Schadens­ersatz bei Bauarbeiten mit Baumschaden

Schadensersatzansprüche können durch rechtzeitige Information des Nachbarn über Baumaßnahmen verhindert werden

In unserem heutigen Artikel informiere ich Sie darüber, wann Ihnen Schadens­ersatz­ansprüche bei Beschädigung Ihrer Pflanzen durch Bauarbeiten auf benachbarten Grund­stücken zustehen.

Viele Grund­stücks­eigentümer mussten die Erfahrung machen, dass nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen, sondern auch erhebliche Schäden entstehen können, wenn auf benachbarten Grund­stücken gebaut wird.

Der Klassiker: Beschädigungen von Wurzeln

In diesem Beitrag möchte ich mich insoweit auf Schäden an bereits bestehender Bepflanzung konzentrieren.

Der klassische Fall ist der, dass auf dem Nachbar­grundstück ein Bagger zum Einsatz kommt und dieser das Wurzelwerk Ihrer Pflanzen, insbesondere Bäume beschädigt, welches sich im Erdreich des Nachbar­grundstücks befindet.

Die Rechtslage hierzu wird sehr gut in einem Urteil des Ober­landes­gerichts Köln vom 23.06.1993, Akten­zeichen 13 U 274/92 dargestellt.

Darin heißt es unter anderem:

Der Beklagte könnte allerdings dann das Eigentum des Klägers an dem Baum rechts­widrig verletzt haben, wenn er dem Kläger keine Gelegenheit gegeben hätte, den Baum vor Schäden zu bewahren, die durch das teilweise Abschneiden der Wurzeln entstehen konnten. Aus Gründen der nachbar­schaftlichen Rücksicht­nahme und der Gebote von Treu und Glauben könnte der Beklagte als verpflichtet angesehen werden, den Kläger von dem Abschneiden der Wurzeln zu unterrichten, damit dieser ihm notwendig erscheinende Schutz­maßnahmen ergreifen konnte.

Nachbarn rechtzeitig über Baumaßnahmen mit Erdaushub informieren

Zusammen­gefasst verhält es sich also so, dass der Nachbar auf seinem Grundstück bauen darf und auch entsprechend Erdbau­arbeiten durchführen darf.

Allerdings muss er bei möglicher Pflanzen­schädigung, insbesondere Wurzel­schädigung den Nachbarn rechtzeitig auf die Bauarbeiten und den damit verbundenen Erdaushub hinweisen, damit dieser Schutz­maßnahmen für die bestehende Bepflanzung ergreifen kann.

Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen

Beispiels­weise besteht nämlich die Möglichkeit, die ver­bleibenden Wurzeln sofort bei Abtrennung mit Mitteln zu behandeln, welche den mit der Abtrennung oft verbundenen Pilzbefall verhindern. Werden solche Maßnahmen nicht sogleich durch­geführt, kann die Pflanze irreparabel geschädigt sein.

Schädigung der Pflanzen rechtfertigt Schadensersatz

Die Folge ist dann das Absterben der Pflanze, was wiederum insbesondere bei Bäumen zu Schadens­ersatz­ansprüche in Höhe von mehreren 10.000 Euro führen kann.

Ankündigung der Bauarbeiten - Fehlanzeige

Erfahrungs­gemäß verhält es sich meistens so, dass Nachbarn und deren Bau­unternehmen Eingriffe in das Wurzelwerk nicht ankündigen. In der Baubranche gilt nämlich oft der Grundsatz, dass schnell Fakten geschaffen werden sollen, bevor die Bauarbeiten durch Rechts­mittel von Nachbarn verzögert werden.

Der Bau­unternehmer wird regelmäßig einwenden, dass die Größe des Wurzelwerks unbekannt und unvorhersehbar war, man also gar nicht wusste dass das Wurzelwerk in das Nachbar­grundstück hineinragt. Tatsächlich wissen Bau­unternehmen sehr gut, welche benachbarten Bäume großes Wurzelwerk aufweisen und ob diese dicht unter der Oberfläche verlaufen oder ins Erdreich hineinragen.

Dann aber hat dieses einen entsprechenden Schadens­ersatz­anspruch zur Folge mit dem sich dann wiederum der Haftpflicht­versicherer des Bau­unter­nehmers zu befassen hat.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung.

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