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Versicherungsrecht | 23.03.2020

Berufs­unfähigkeit

Berufs­unfähigkeit und die Erstellung der richtigen Diagnose

Als Nachweis der Erkrankung wird ein Attest mit fachlich fundierter und qualifizierter Diagnose benötigt

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungs­syndrom.

Menschen, die an CFS erkrankt sind, haben oft auch bereits einen besonderen Leidensweg hinter sich. Dieses deshalb, weil die Erkrankung häufig nicht, oder erst viel zu spät diagnostiziert wird.

Attests mit fachlich fundierten und qualifizierten Diagnosen als Nachweis der Erkrankung notwendig

Die sich hieraus ergebenden Behandlungs­problem sind offen­sichtlich, darüber hinaus besteht aber auch das Problem, die Erkrankung beispiels­weise im Rahmen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nach­zuweisen. Hierzu bedarf es eines Attests mit fachlich fundierten und qualifizierten Diagnosen.

Diagnostizierte psychische Erkrankung reicht zur Durchsetzung der Ansprüche nicht aus

Gerade wenn die Erkrankung noch nicht als solche erkannt wurde, sind Ärzte oftmals ratlos und der Erkrankte wird in Richtung psychischer Erkrankungen abgeschoben. Sollte eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, hält diese Diagnose am Ende oftmals der Über­prüfung nicht stand und Ansprüche können gegen den Berufs­unfähigkeits­versicherer nicht durchgesetzt werden.

Selbstverständlich liegt zwar eine psychische Erkrankung oftmals ebenfalls vor, jedoch lediglich als Folgee­rkrankung oder als Begleit­erkrankung und nicht in dem Umfang, wie es für die Berufs­unfähigkeits­versicherung erforderlich ist.

Diagnosen aus den richtigen Fachbereichen weniger angreifbar

Diagnosen aus den richtigen Fach­bereichen, nämlich häufig Neurologie und Immunologie sind demgegenüber für den Versicherer viel weniger angreifbar.

Zudem sind die Forschungs­ergebnisse und Feststellungen der Charité in Berlin weithin anerkannt. Auch das renommierte Robert-Koch-Institut verweist auf seiner Internet­seite hinsichtlich CFS auf die Charité. Dort wiederum wird auf die sogenannten kanadischen Kriterien verwiesen.

Diagnose der CFS setzt unter anderem folgendes voraus

1. Zustands­verschlechterung nach Belastung und Erschöpfung

2. Schlaf­störungen

3. Schmerzen

4. Neu­rologische und Kognitive Manifestationen

5. Autonome oder Immunologische Manifestationen

6. Die Erkrankung muss seit mindestens 6 Monaten bestehen

Eine aus Sicht des Berufs­unfähigkeits­versicherers belastbare CFS-Diagnose sollte sich entsprechend an den vorgenannten Kriterien orientieren.

Stellung des Leistungsantrags nicht ohne anwaltliche Hilfe

Gerade bei CFS ist es zudem ratsam, sich bereits bei der Stellung des Leistungs­antrags der Hilfe eines in diesem Bereich versierten Fachanwalts für Versicherungs­recht zu bedienen. So ist es möglich, dem Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen und schon im Leistungs­prüfungs­verfahren deutlich zu machen, dass der Anspruch im Falle einer unberechtigten Leistungs­ablehnung unverzüglich gerichtlich geltend gemacht werden könnte.

Anwalt hilft gerne

Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundes­gebiet und bei sämtlichen Landes- und Ober­landes­gerichten.

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