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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 27.10.2017

Widerrufs­joker

Bestehendes Baudarlehen/Konsumenten­darlehen zu teuer? Widerrufs­joker ziehen!

Vertrags­ausstieg aus teuren Alt­verträgen auch heute noch möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Mit diesem plakativen Hinweis liefert die Welt am Sonntag in Ihrer Ausgabe vom 22. Oktober 2017 Darlehens­nehmern von Bau- und Konsumenten­darlehen einen wertvollen Hinweis zum Vertrags­ausstieg aus hoch verzinsten Alt­verträgen ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung, dies verbunden mit der Möglichkeit einer Umschuldung und der Refinanzierung zu historisch niedrigen Zinsen bei einer Drittbank.

Der Bundes­gerichts­hof hat in mehreren Verfahren Darlehens­nehmern Recht gegeben, welche, unter Berufung auf eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung in den Widerrufs­belehrungen, in jüngerer Zeit Ihren Vertrag noch widerrufen haben.

Widerruf durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Gerade dann, wenn Darlehens­nehmer ab Juni 2010 bis 2014/15 nicht ausreichend oder fehlerhaft über ihr Widerrufs­recht belehrt wurden, gelingt der Vertrags­ausstieg aus teuren Alt­verträgen auch heute noch.

Kanzleierfolg: Sparda Bank unterliegt auch vor dem Bundesgerichtshof

Zuletzt hat die Stuttgarter Bankrechts­kanzlei MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht) für Schlag­zeilen gesorgt: In einem Rechts­streit vor dem Bundes­gerichts­hof gegen die Sparda-Bank Baden Württemberg (BGH; Urteil vom 16.05.2017, XI ZR 586/15) wurde dem Bankkunden/Darlehens­nehmer Recht gegeben. Dessen Darlehens­verträge wurden sogar schon vor dem Jahre 2010 abgeschlossen. Es gelang der Vertrags­ausstieg ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung. Im Nachgang zum Gerichts­verfahren überwies die Sparda-Bank zusätzlich sogar noch anstandslos eine Nutzungs­entschädigung in fünfstelliger Höhe an den von MPH Legal Services vertretenen Darlehens­nehmer.

Bundesweite Vertretung in Sachen Widerrufsangelegenheiten

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht, vertritt bundesweit Darlehns­nehmer in Widerrufs­angelegenheiten und anderen Auseinander­setzungen mit Banken. Anfragen werden sehr zeitnah beantwortet!

Kostenlose Informationsveranstaltung für Darlehensnehmer

Darlehens­widerruf (ING-DiBa/DSL-Bank/Frankfurter Sparkasse u.a.)/Informations­veranstaltung am 27.10.2017, 17:15 Uhr in Frankfurt: Kostenlose Informations­veranstaltung für Darlehens­nehmer: Thema Baudarlehen/„Widerrufs­joker“: Bitte bringen Sie als Interessent Ihren Darlehens­vertrag in Kopie mit.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a.M., Tel.: 0173-1694970.

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