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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 31.01.2017

Goldanlagen

Betrugs­verdacht und Insolvenz: Anleger der Cosma-Gruppe fürchten um ihr Geld

Anleger sollen mit unzutreffenden Angaben zur Sicherheit und Rendite ihrer Goldanlage getäuscht worden sein

Wenige Tage vor Weihnachten kam es für die Anleger der Cosma-Gruppe in Stutensee bei Karlsruhe knüppeldick. Wie die Staats­anwaltschaft Mannheim am 21. Dezember 2016 mitteilte, wird gegen Verantwortliche der Cosma-Firmen­gruppe wegen des Verdachts des gewerbs­mäßigen Betrugs ermittelt. Ein Verdächtiger befindet sich demnach in Untersuchungs­haft.

Jährliche Rendite von 8 Prozent versprochen

Die Cosma-Gruppe bot den Anlegern u.a. an, in Gold zu investieren. Bei einer Anlageform sei ihnen zugesichert worden, dass 70 Prozent des investierten Geldes direkt in physisches Gold investiert werde. Dieses Gold sollte dann als insolvenz­festes Sonder­vermögen eingelagert werden. Die restlichen 30 Prozent sollten in weiteres Umlauf­vermögen der Cosma-Gruppe fließen. Unterm Strich sollte für die Anleger dabei eine jährliche Rendite von 8 Prozent herauskommen.

Gelder sollen nicht wie versprochen angelegt worden sein

Nun besteht laut der Staats­anwaltschaft Mannheim allerdings der Verdacht, dass das Geld der Anleger nicht wie versprochen angelegt wurde. Bereits seit Ende 2014 könnten Anleger mit unzutreffenden Angaben zur Sicherheit und Rendite ihrer Goldanlage getäuscht worden sein. So sollen die Anleger­gelder zumindest nicht in der versprochenen Höhe in Gold investiert und als Sonder­vermögen verwahrt worden sein. Zur Höhe des tatsächlichen Schadens macht die Staats­anwaltschaft keine konkreten Angaben. Sie geht aber von einem Schaden in Millionen­höhe aus. Ein Hoffnungs­schimmer für die Anleger: Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnten schon umfangreiche Vermögensw­erte sicher­gestellt werden.

Drei Unternehmen bereits insolvent

Drei Unternehmen der Cosma-Gruppe befinden sich inzwischen in der Insolvenz. Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 14. Dezember 2016 die vorläufigen Insolvenz­verfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 101 IN 1026/16), über die Cosma Service GmbH (Az.: 101 IN 1027/16) und über die Cosma Verwaltungs GmbH (Az.: 101 IN 1028/16) eröffnet.

Anleger sollten rechtliche Möglichkeiten ausnutzen

„Nach dem Fall der BWF-Stiftung scheint sich hier ein neuer Goldanlage-Skandal abzuzeichnen, bei dem Anleger mutmaßlich um mehrere Millionen Euro geprellt wurden. Allerdings haben die Anleger verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um sich vor den drohen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte. Sollten die regulären Insolvenz­verfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenz­tabelle anmelden. Schon zuvor kann geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest erwirkt werden kann, um Zugriff auf die sichergestellten Vermögensw­erte zu erlangen. Zudem kann geprüft werden, ob Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Vermittler und Anlage­berater geltend gemacht werden können, z.B., weil die Anleger fehlerhaft beraten und hohe Provisionen verschwiegen wurden.

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