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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 24.07.2018

Insolvenz

Post von Insolvenz­verwalter: Anleger der EN Storage GmbH werden zur Kasse gebeten

Insolvenz­verwalter fordert Aus­zahlungen zurück

Anleger der insolventen EN Storage GmbH könnten demnächst unangenehme Post vom Insolvenz­verwalter in ihren Brief­kästen finden. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, erhaltene Aus­zahlungen zurück­zuzahlen. Für die gebeutelten Anleger der nächste Schock.

Mit einem Schneeball­system wurden die Anleger der EN Storage GmbH um mehr als 80 Millionen Euro betrogen. Im Insolvenz­verfahren konnten sie ihre Forderungen zur Insolvenz­tabelle zwar anmelden, doch eine allzu hohe Insolvenz­quote ist nicht zu erwarten, da der größte Teil der Speicher­systeme überhaupt nicht existiert. Für die Anleger sind dementsprechend hohe Verluste zu befürchten. Jetzt könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Sie werden vom Insolvenz­verwalter ggf. zur Rück­zahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Prüfung ob Anspruch auf Rückzahlung gerechtfertigt ist

Diese Aufforderung zur Rück­zahlung wird damit begründet, dass die EN Storage GmbH überhaupt keine Erträge erwirtschaftet habe und die Aus­zahlungen nur aus neu eingeworbenen Anleger­geldern finanziert worden seien. Den Zahlungen aus diesem Schneeball­system stünden also tatsächlich keine Gegen­leistungen gegenüber und könnten dementsprechend zurück­gefordert werden. „Für die Anleger ist das natürlich die nächste Hiobs­botschaft. Bevor der Rückzahlungs­aufforderung nachgekommen wird, sollte aber geprüft werden, ob der Anspruch des Insolvenz­verwalters tatsächlich gerechtfertigt ist. In jedem Fall sollte auf ein Schreiben des Insolvenz­verwalters reagiert werden, auch um eine mögliche Klage zur Zahlung abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte aus Stuttgart.

Ansprüche gegen Anlagevermittler und Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung der Informationspflicht

Auch wenn die Straf­verfahren gegen die Geschäfts­führer der EN Storage GmbH inzwischen laufen und schon bald mit einem Urteil zu rechnen ist, ist die Lage für die betrogenen Anleger nicht einfacher geworden. Im Insolvenz­verfahren drohen ihnen hohe Verluste und nun auch noch Zahlungs­aufforderungen durch den Insolvenz­verwalter. „Umso wichtiger ist es, Schadens­ersatz­ansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die Ansprüche können sich sowohl gegen die Anlage­vermittler als auch gegen die Wirtschafts­prüfer der EN Storage GmbH richten. Rechtsanwalt Hitzler: „Die Vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Unserer Überzeugung nach sind sie dieser Informations­pflicht vielfach nicht nachgekommen. Ebenso stehen aber auch die Wirtschafts­prüfer in der Verantwortung, die der EN Storage glänzende Geschäfte bescheinigt haben, die es tatsächlich nie gegeben hat. Wir haben für unsere Mandanten daher schon Schadens­ersatz­klagen gegen Vermittler und Wirtschafts­prüfer eingereicht.“

Wir helfen Ihnen gerne - sprechen Sie uns an

Brüllmann Rechts­anwälte hat eine kostenlose Interessen­gemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können. Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintritts­pflicht der Rechts­schutz­versicherung an.

Mehr Informationen Interessengemeinschaft EN Storage.

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