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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 12.04.2016

Schiffs­fonds

Container­schiff­fahrt: Krise birgt Gefahren für Anleger von Schiffs­fonds

Flaute in der Container­schiff­fahrt kann zu stürmischen Zeiten für die Anleger führen

Es herrscht Flaute in der Container­schiff­fahrt. Für viele Schiffs­fonds-Anleger kann diese Flaute allerdings zu stürmischen Zeiten führen. Schon in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffs­fonds in massive wirtschaftliche Schwierig­keiten. Zahlreiche Insolvenzen bei Schiffs­fonds und hohe Verluste für die Anleger singen ein Lied davon.

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Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an

Das belegt z.B. der Baltic Dry Index, der als wichtiger Früh­indikator für die globale Konjunktur gilt und die Frachtraten für Rohstoffe erfasst. Der Index befindet sich schon längere Zeit im Abwärts­trend und ist inzwischen, wie die Süd­deutsche Zeitung berichtet, unter das Niveau von 2008 gerutscht. Die Welt­wirtschaft, besonders auch die Konjunktur in den wichtigen Schwellen­ländern, schwächelt. Das bleibt nicht ohne Folgen. Die ohnehin schon niedrigen Frachtraten für Container sind noch weiter gefallen sind. Nils Andersen, Chef der weltweit größten Container-Reederei Maersk, bringt das Ausmaß der Krise in der Süd­deutschen Zeitung in einem Satz auf den Punkt. Es sei schlimmer als 2008, sagt er.

Anlegern drohen finanzielle Verluste

Bedenkt man, welche Folgen die Finanzkrise 2008 auf die Container­schiff­fahrt und damit auch auf viele Schiffs­fonds hatte, wird die Dimension dieser Aussage deutlich. Anleger müssen sich erneut auf eine dauerhafte Krise einstellen, die nicht nur dazu führt, dass prospektierte Ausschüttungen nicht erreicht werden, sondern auch hohe finanzielle Verluste bringen können.

Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen

Um gegen die Folgen der kriselnden Container­schiff­fahrt gewappnet zu sein, können Schiffs­fonds-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So kann eine fehlerhafte Anlage­beratung Grundlage für die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen sein. In den Beratungs­gesprächen wurden Schiffs­fonds häufig als sichere und rendite­starke Geldanlagen dargestellt. Dass die Realität oftmals anders aussah, ist hinlänglich bekannt. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungs­gesprächen auch umfassend über die Risiken von Schiffs­fonds wie die konjunkturellen Entwicklungen aber auch die meist langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die Anleger auch über das Risiko des Total­verlusts aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risiko­aufklärung ausgeblieben, können Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die Banken die Rück­vergütungen, die sie für die Vermittlung der Fonds­anteile erhalten haben, zwingend offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank über diese sog. Kick-Backs aufklären damit der Kunde das Provisions­interesse der Bank erkennen kann. Und das deckt sich nicht automatisch mit den Anlage­zielen des Kunden.

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Allerdings müssen bei der Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen auch die Verjährungs­fristen beachtet werden. Spätestens nach zehn Jahren sind die Forderungen verjährt, so dass Anleger ggf. umgehend handeln müssen, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

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