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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 24.02.2017

Anlage­beratung

Deutsche Bank entschuldigt sich für Fehler - den Anlegern bringt das nichts

Anleger sollten Schadens­ersatz geltend machen

Für Anleger, die durch eine fehlerhafte Beratung durch die Deutsche Bank ihr Geld in diverse Kapital­anlagen gesteckt und einen Großteil davon verloren haben, wird es wie Hohn klingen: Die Deutsche Bank entschuldigt sich in großf­lächigen Anzeigen für ihre Fehler in der Vergangenheit.

Die Rede ist dabei beispiels­weise von den Hypothekeng­eschäften in den USA, die die Bank viel Geld und vor allem aber auch Vertrauen und Reputation gekostet hätten. „Es ist schön, dass sich die Deutsche Bank für ihr Fehl­verhalten entschuldigt und Besserung gelobt. Nur dadurch erhalten geschädigte Anleger auch nicht einen Cent zurück. Mit einer teuren Image­kampagne ist es da nicht getan“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Anlageberatung wurde angeblich ordnungsgemäß durchgeführt

Es waren nicht nur die Hypotheken­geschäfte in den USA. Auch bei zahlreichen Fonds­beteiligungen, die durch Berater der Deutschen Bank vermittelt wurden, haben Anleger viel Geld verloren, weil sich die vermeintlich rendite­starke oder gar sichere Geldanlagen als finanzielles Desaster herausstellte. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte aus Stuttgart betreut rund 2000 Anleger, die nach einer Beratung durch die Deutsche Bank in diverse Fonds investiert und Geld verloren haben. „In diesen Fällen zeigt die einstige deutsche Vorzeige­bank allerdings kein Anzeichen von Reue. Im Gegenteil“, so Rechtsanwalt Seifert. Stattdessen werde immer wieder behauptet, dass die Anlage­beratung ordnungs­gemäß durch­geführt worden sei und die Anleger über die bestehenden Risiken informiert worden seien.

Ordnungsgemäße Beratung nicht erkennbar

Diese Behauptungen decken sich allerdings keineswegs mit den Erfahrungen, die BRÜLLMANN Rechts­anwälte in diesen Fällen gesammelt hat. „Es stellt sich immer wieder heraus, dass die Anleger eben nicht über Risiken wie den Total­verlust der Einlage oder das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung aufgeklärt wurden. Vielmehr wurden sie in dem Glauben gelassen, ihr Geld sicher angelegt zu haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

„Auf dem Schaden müssen die Anleger aber keineswegs sitzenbleiben„

Beispielhaft nennt der erfahrene Anwalt den Patentfonds “Dritte Patent­portfolio Beteiligungs­gesellschaft„, der von der Deutschen Bank selbst aufgelegt und vermittelt wurde. Rund 6700 Anleger haben sich im Vertrauen auf die Deutsche Bank an dem Fonds beteiligt und erleben ein finanzielles Debakel. „Auf dem Schaden müssen die Anleger aber keineswegs sitzen­bleiben. Denn unseres Erachtens ist schon der Emissions­prospekt fehlerhaft, sodass Anleger Schadens­ersatz­ansprüche aus Prospekt­haftung geltend machen können. Auch die Anlage­beratung ist häufig nicht ordnungs­gemäß durch­geführt worden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Am Oberlandes­gericht Frankfurt ist in dieser Sache ein Muster­verfahren anhängig, dem sich betroffene Anleger noch anschließen können.

Schadensersatzansprüche gegen Deutsche Bank durchsetzbar

Dass sich Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Deutsche Bank durchsetzen lassen, hat BRÜLLMANN Rechts­anwälte schon in anderen Verfahren bewiesen. So wurde einem Anleger des Schiffs­fonds Lloyd Fonds Schiffs­portfolio III Schadens­ersatz wegen einer fehler­haften Anlage­beratung zugesprochen. (Mehr Informationen zu dem rechtskräftigen Urteil unter www.bruellmann.de/faelle/faelledetail/ )

Prüfung von Schadensersatzansprüchen sinnvoll

Anleger, die durch die Vermittlung der Deutschen Bank in fehl­geschlagene Geldanlagen investiert haben, können ihre Ansprüche auf Schadens­ersatz prüfen lassen. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an. Mehr Informationen:

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