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Fluggastrecht und Reiserecht | 03.08.2017

Flugausfall und Verspätung

Entschädigung: Rechte Reisender bei Flugausfall und Verspätung

Fluggäste können bei mehr als drei­stündiger Flug­verspätung oder einer Nicht­beförderung ihre Rechte aus der EU-Flug­gast­rechte­verordnung geltend machen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Samuel Göth

Flug­unternehmen schulden ihren Fluggästen im Geltungs­bereich der europäischen Fluggast­rechte-Verordnung Entschädigungsz­ahlungen für Flug­verspätungen oder Flug­ausfälle. Hier war zuletzt insbesondere auch Air Berlin immer wieder in den Schlag­zeilen. Auch unsere Kanzlei hat wiederholt Mandanten gegen Air Berlin vertreten und Entschädigungsz­ahlungen durchsetzen können.

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Die Fluggast­rechte-Verordnung findet Anwendung für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durch­geführt werden und die EU als Ziel haben.

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden

Aufgrund eines technischen Defekts mussten in einem Fall unsere Mandanten eine erhebliche Verspätung von über 3 Stunden hinnehmen. Es ergab sich dann je Passagier eine Entschädigungsz­ahlung von 400 Euro gemäß der Fluggast­rechte-Verordnung. Zunächst versuchte Air Berlin noch, die Entschädigungsz­ahlung zu vermeiden und unsere Mandanten mit einem Gutschein zu beschwichtigen. Nach unserem Tätigw­erden konnte die volle Entschädigungs­leistung durchgesetzt werden. Nach fundierter Geltend­machung der Rechte unserer Mandanten durch unsere Kanzlei war Air Berlin dann bewusst, dass berechtigte Ansprüche bestehen, die Zahlung erfolgte zeitnah.

Zur Geltendmachung von Rechten sollten Nachweise aufbewahrt und dokumentiert werden

Bewahren Sie bei etwaigen Flug­verspätungen alle Nachweise zu den Umständen auf, insbesondere Boarding­tickets, und lassen Sie sich Bestätigungen für die Ankunfts­zeiten am Ziel­flughafen ausstellen. Sollten zusätzliche Verpflegungs­kosten aufgrund der Verzögerung angefallen sein und die Fluggesellschaft hat Ihnen keine Verzehr­gutscheine ausgehändigt, so sollten Sie alle Nachweise für weitere Unkosten aufbewahren. Bei großen Flug­verspätungen, beispiels­weise bis zum nächsten Tag, muss die Gesellschaft auch ein Hotel und Fahrtkosten dorthin übernehmen. Zur späteren Geltend­machung von Rechten sollten auch hier alle Nachweise aufbewahrt und dokumentiert werden.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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