wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 18.07.2016

Widerrufs­belehrung

Entscheidung des BGH: Sparkassen-Widerrufs­belehrung rechts­widrig!

Widerrufs­belehrung der Sparkasse Nürnberg für rechts­widrig erklärt

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann (BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15)

Der BGH bekam endlich die Chance, zu entscheiden: Mit Urteil vom 12. Juli 2016 wurde eine Widerrufs­belehrung der Sparkasse Nürnberg für rechts­widrig erklärt.

Sparkassen-Widerrufsbelehrungen sind rechtswidrig

Diese Entscheidung ist das Einfallstor für potentiell tausendfach eingelegte Klagen an bundes­deutschen Gerichten, wo Darlehens­nehmer entweder bereits Klage eingereicht haben oder dies nun beabsichtigen.

Die bundesweit tausendfach verwendeten Sparkassen-Widerrufs­belehrung sind rechts­widrig!

Dies zumindest dann, wenn der Abschnitt über den Fristbeginn/Fristlauf den häufig verwendeten Begriff „frühestens“ enthält und die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“.

Werbung

Kein Rechtsmissbrauch und keine Verwirkung

Gleichfalls wurde dem Einwand des Rechts­missbrauchs eine Absage erteilt. Vereinzelt hierzu entgangene Entscheidungen hierzu (u.a. OLG Düsseldorf und vereinzelt OLG Frankfurt a.M.), wo Klagen von Darlehens­nehmern per se als rechts­missbräuchlich vom Tisch gefegt wurden, ergingen ex post rechts­widrig. Auch dem Einwand der Verwirkung wurde durch den BGH eine Absage erteilt!

Gerade das OLG Frankfurt a.M. wird jetzt nicht mehr umhin können, den derzeit hundertfach anhängigen Berufungs­verfahren von in erster Instanz unterlegenen Darlehens­nehmern stattzugeben.

Von diesen Entscheidungen sind auch Raiffeisenbanken und Genossenschaftsbanken (Spara-Bank u.a.) betroffen

Die vom BGH geprüfte und für rechts­widrig erachtete Widerrufs­belehrung dürfte in ihrer Ausgestaltung bundesweit von Banken am Häufigsten verwendet worden sein. Vorsichtige Schätzungen gehen von rund 25000 betroffenen Verträgen aus.

MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht) verstärkt nun den Klagedruck bundesweit auf Sparkassen und sonstige Kredit­institute des öffentlichen und privaten Sektors.

Werbung

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann auf ...
Bild von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2765

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2765
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!