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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 07.03.2019

Fehlerhafte Widerrufs­belehrung

Erneuter Erfolg gegen die Four Gates AG: Anleger erhält Einlage wegen fehlerhafter Widerrufs­belehrung zurück

Auch Widerrufs­belehrungen der Darlehens­verträge mit den vom Diesel-Skandal betroffenen Automobil­unternehmen können fehlerhaft sein

Die Bremer Rechts­anwalts­kanzlei Kaufmann konnte für einen Anleger das der Gesellschaft überantwortete Geld zurückholen.

Der geschlossene Vergleich sieht die Rück­zahlung der vollen Einlage­summe vor und gibt damit dem Anleger das eingezahlte Geld zurück.

Weiterer Erfolg in der Kette fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Wie das Landgericht Leipzig zuvor feststellte, ist die in den Zeichnungs­scheinen verwendete Widerrufs­belehrung fehlerhaft, so dass der Anleger den Vertrag auch nach Ablauf der zwei­wöchigen Wider­rufs­frist widerrufen konnte.

Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch nach Ablauf der geltenden Widerrufsfrist möglich

Denn immer wieder ist bei genauer Betrachtung der in vielen Fällen verwendeten Widerrufs­belehrungen fest­zustellen, dass diese fehlerhaft verfasst sind und damit der Verbraucher auch noch nach Ablauf der im Regelfall geltenden zwei­wöchigen Wider­rufs­frist den geschlossenen Vertrag widerrufen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf aber ist das bereits gezahlte Geld von den beteiligten Gesellschaften heraus­zugeben. Im Falle der Widerrufe von Darlehens­verträgen sind die gezahlten Zins- und Tilgungs­raten zurück­zugewähren.

Der Verbraucher hat also wie in dem erfolgreichen Fall der Four Gates AG auch heute noch die Möglichkeit, bei fehler­haften Widerrufs­belehrungen sein Geld zurückzuholen.

Zögern Sie nicht und handeln Sie jetzt

Geben Sie daher noch heute ihre erhaltene Widerrufs­belehrung in unsere fach­kundigen Hände und lassen Sie prüfen, ob sie sich auch von inzwischen nachteilig verlaufenden Verträgen lösen können. Wenn sich Gesellschaften in die Insolvenz „gerettet“ haben, ist es vielfach zu spät.

Wir prüfen, beraten und vertreten Sie gern

Diese Widerrufs­möglichkeiten sind nicht nur auf die Beteiligungen an der Four Gates AG beschränkt, sondern auch die Widerrufs­belehrungen der Darlehens­verträge mit den von dem Diesel-Skandal betroffenen Automobil­unternehmen können fehlerhaft sein.

Unsere Telefon­nummer ist die 0421- 59 75 330. Geben sie ihre Verträge damit in fachkundige und spezialisierte Hände. Die E-Mail-Adresse lautet info@rechtsanwaltkaufmann.de.

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