wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Schadensersatzrecht | 18.10.2021

Abgas­skandal

EuGH-General­anwalt wertet Thermo­fenster als unzulässige Abschalt­einrichtung

General­anwalt am EuGH stuft im Diesel-Verfahren gegen VW und Porsche die Thermo­fenster als gesetzeswidrig ein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Der EuGH-General­anwalt Athanasios Rantos hat in seinem Schluss­antrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er ein Thermo­fenster bei der Abgas­reinigung für eine unzulässige Abschalt­einrichtung hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

In den drei Verfahren haben österr­eichische Gerichte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit des Thermo­fensters bei VW und Porsche vorgelegt.

Thermofenster auch bei Daimler, BMW und Co. verbaut

Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Nach dem Plädoyer des General­anwalts muss VW mit einer empfindlichen Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht rechnen. „Der Abgas­skandal erreicht dann eine ganz neue Dimension. Thermo­fenster werden nicht nur von VW bei der Abgas­reinigung verwendet, sondern kommen auch bei vielen anderen Autobauern wie Daimler zum Einsatz“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

In den Verfahren geht es um Anfragen zur Zulässigkeit von Thermofenstern bei VW und Porsche

Vor dem EuGH geht es zunächst um Thermo­fenster bei VW und Porsche. In einem Fall wurde es dem EuGH zu Folge erst mit einem Software-Update aufgespielt. Wie der EuGH weiter mitteilt, sorge das Thermo­fenster dafür, dass die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert werde. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug in Höhenlagen über 1000 Meter unterwegs ist. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt und der zulässige Grenzwert überschritten wird.

Für den EuGH-Generalanwalt ist die Sache klar

Thermo­fenster sind rechtwidrig, machte er in seinem Schluss­plädoyer deutlich. Durch das Thermo­fenster werde die Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems unter normalen Nutzungs­bedingungen reduziert. Die durch­schnittlichen Außen­temperaturen lägen in Deutschland, Österreich und andern EU-Mitglieds­staaten deutlich unter 15 Grad und auch Höhenlagen über 1000 Meter seien keine Seltenheit. Da das Thermo­fenster die Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems somit deutlich verringere, stelle es eine Abschalt­einrichtung dar.

Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig

Der EuGH hatte mit Urteil vom 17.12.2020 bereits entschieden, dass Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einem höheren Emissions­ausstoß unter normalen Betriebs­bedingungen im Straßen­verkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Auf eine solche Ausnahme könne sich VW aber nicht berufen, so der General­anwalt. Denn das Thermo­fenster solle vornehmlich Teile des Abgas­rückführungs­rührungs­systems (AGR-System) wie das AGR-Ventil, den AGR-Kühler oder den Diesel­partikel­filter schützen. Das berühre aber nicht den Motorschutz.

Verbraucher können selbst bei Kenntnis dieser Funktion - Vertragsauflösung verlangen

Verbraucher dürften davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet wird. Eine unzulässige Abschalt­einrichtung sei auch dann nicht als geringfügig anzusehen, wenn der Verbraucher selbst bei Kenntnis dieser Funktion das Fahrzeug gekauft hätte. Der Käufer könne dann eine Vertrags­auflösung verlangen, so der General­anwalt.

Für Verbraucher steigen die Chancen auf Schadensersatz

„Folgen die Richter den Ausführungen des General­anwalts, was häufig der Fall ist, können etliche Diesel­fahrer Ansprüche im Abgas­skandal geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatz im Abgasskandal

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8758

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d8758
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!