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Schadensersatzrecht | 10.08.2022

Abgas­skandal

EuGH: Thermo­fenster in Diesel­fahrzeugen sind unzulässige Abschalt­einrichtungen

Betroffene können Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Thermo­fenster sind unzulässige Abschalt­einrichtungen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden und damit ein ganz neues Kapitel im Abgas­skandal aufgeschlagen (Az.: C-128/20, C- 134/20, C-145/20). „Millionen Diesel­fahrzeuge von VW aber auch anderer Auto­hersteller wie Mercedes sind nach dem EuGH-Urteil mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung unterwegs. Betroffene können Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Vor dem EuGH ging es um Thermo­fenster bei VW. Diese sorgen dafür, dass die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert werde. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug in Höhenlagen über 1000 Meter unterwegs ist. Folge ist, dass der Stickoxid Ausstoß steigt und der zulässige Grenzwert überschritten wird.

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Unzulässiges Thermofenster mit Software-Update installiert

In einem Fall wurde bei einem VW mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 das Thermo­fenster mit dem Software-Update aufgespielt. Solche Software-Updates wurden auf Millionen Diesel­fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda installiert, nachdem bekannt wurde, dass VW die Abgaswerte manipuliert hatte. „Mit dem Software-Update wurde zwar die illegale Abschalt­einrichtung entfernt. Nach dem Urteil des EuGH allerdings eine andere unzulässige Abschalt­einrichtung installiert – diesmal in Gestalt eines Thermo­fensters bei der Abgas­reinigung“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

EuGH-Generalanwalt: Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig

Der EuGH-General­anwalt hatte in seinem Schluss­antrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er Thermo­fenster für rechts­widrig hält. Durch das Thermo­fenster werde die Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems unter normalen Nutzungs­bedingungen reduziert. Daher handele es sich um eine Abschalt­einrichtung. Abschalt­einrichtungen könnten nur aus­nahmsweise zulässig sein, wenn sie aus Gründen des Motor­schutzes erforderlich seien. Dies sei beim Thermo­fenster jedoch nicht der Fall, da es vornehmlich Teile des Abgas­rückführungs­rührungs­systems (AGR-System) vor Verschleiß schützen solle.

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EuGH: Thermofenster sind grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen

Dieser Einschätzung ist der EuGH nun gefolgt. Ein Thermo­fenster können nur dann aus­nahmsweise zulässig sein, wenn es den Motor vor schweren Risiken, die eine Gefahr während der Fahrt darstellen schützen solle. „Auch dann bleibe das Thermo­fenster aber unzulässig, wenn es den Großteil des Jahres unter normalen Betriebs­bedingungen zum Einsatz kommt, erklärte der EuGH weiter. Davon ist auszugehen, wenn die Abgas­reinigung schon bei Außen­temperaturen unter 15 Grad reduziert wird“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

EuGH-Urteil trifft Autohersteller von VW bis Mercedes

Das Urteil des EuGH dürfte weitreichende Folgen haben. Denn mit dem Software-Update wurde in Deutschland bei rund 2,4 Millionen Diesel­fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 ein Thermo­fenster und damit einer unzulässige Abschalt­einrichtung installiert. Zudem wird auch beim Nachfolge­motor EA 288 ein Thermo­fenster verwendet.

Nicht nur VW, sondern auch andere Auto­hersteller wie Mercedes verwenden Thermo­fenster. „Betroffene Diesel­fahrer können nun Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

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