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Schadensersatzrecht | 13.01.2021

Abgas­skandal

EuGH erklärt Abschalt­einrichtungen für illegal

EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Autokäufer im Abgas­skandal

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Das EuGH-Urteil zu Abschalt­einrichtungen hat es in sich und stärkt die Rechte der Autokäufer im Abgas­skandal (Az.: C-693/18). Der Europäische Gerichtshof stellte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 fest, dass Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig sind und es davon nur wenige Ausnahmen gibt.

Wie die Richter am EuGH klarmachten, seien Abschalt­einrichtungen nur dann zulässig, wenn die den Motor vor unmittelbaren und plötzl­ichen Schäden schützen. Wären solche Funktionen auch zulässig, um den Motor vor lang­fristigen Folgen wie Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, würde das grundsätzliche Verbot von Abschalt­einrichtungen ausgehöhlt.

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EuGH Generalanwältin: Abschalteinrichtung ist unzulässig

Der EuGH folgte damit dem Gutachten der EuGH General­anwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihren Schluss­antrag vom 30. April 2020 deutlich gemacht, dass sie Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich für illegal hält, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissions­ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, im normalen Straßen­verkehr aber steigen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich.

Entscheidung betrifft nicht nur VW

In dem Verfahren ging es ursprünglich noch um den durch den VW-Abgas­skandal bekannten Dieselmotor EA 189. Das Urteil geht aber weit darüber hinaus. „Der EuGH hat wie erwartet entschieden, dass die Manipulations­software beim EA 189 illegal ist. Darüber hinaus hat er auch klar gemacht, dass auch andere Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig sind. Damit trifft die Ent­scheidung nicht nur VW, sondern auch Hersteller wie Daimler, BMW, Opel und andere, die ebenfalls Abschalt­einrichtungen wie beispiels­weise ein Thermo­fenster bei der Abgas­reinigung verwendet haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Nur unmittelbar bevorstehender Motorschaden rechtfertigt Abschalteinrichtung

Nach der Verordnung Nr. 715/2007 sind Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig sind, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems verringert wird. „Das ist beispiels­weise bei Thermo­fenstern aber auch bei anderen Abschalt­einrichtungen der Fall. Sie dienen in der Regel nicht dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und sind daher illegal“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

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Auch Nachfolgemotor EA 288 betroffen

Für Hersteller wie Daimler dürfte es nun schwierig werden, Gerichte von der Zulässigkeit ihrer verwendeten Abschalt­einrichtungen zu überzeugen. Aber auch VW trifft das Urteil hart. Denn auch in dem Nachfolge­motor EA 288 wird ein Thermo­fenster verwendet und selbst bei dem Software-Update des EA 189 ist dies der Fall.

Gute Chancen auf Schadensersatz

„Betroffene Autokäufer haben gute Chancen, Schaden­ersatz­ansprüche gegen die Auto­hersteller durch­zusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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