wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 28.09.2015

Hoher Flüssigkeitsbedarf im Sportstudio

Fitnessstudio darf Mitbringen eigener Getränke nicht verbieten - Einschränkungen sind aber möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Stephan Imm

Immer wieder höre ich von Bekannten, dass ihnen ihr Sportstudio die Mitnahme eigener Getränke ins Sportstudio - insbesondere in den Trainingsbereich - verboten hat. Die Betreiber von Fitnessstudios haben für solche Verbote unterschiedliche Begründungen oder Beweggründe. Die einen wollen einfach einer Verletzungsgefahr vorbeugen, die leicht besteht, wenn Glasflaschen im Studio zu Bruch gehen. Andere wollen aber einfach nur die oft überteuerten Getränke des Sportstudios an die Nutzer verkaufen.

Die Mitnahme eigener Getränke ist in manchen Sportstudios in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Eine solche Klausel ist allerdings regelmäßig als unwirksam anzusehen, nämlich dann, wenn sie generell und uneingeschränkt jegliche Mitnahme von Getränken verbietet. Das wurde bereits auch mehrfach gerichtlich entschieden (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 25.06.2003, Az. 7 U 36/03 und Landgericht Stade, Urteil vom 29.10.1998, Az. 4 O 35/97).

Werbung

Sportler haben hohen Flüssigkeitsbedarf

In den gerichtlichen Entscheidungen wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Sportler bei sportlicher Betätigung einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben. Daher sei ein Getränkekonsum bei Benutzung eines Fitnessstudios unumgänglich. Ein Getränke-Mitnahmeverbot dürfe daher nicht dazu führen, dass die Mitglieder des Sportstudios gezwungen werden, überteuerte Getränke im Sportstudio zu erwerben.

Wegen der Verletzungsgefahr dürfen aber Glasflaschen verboten werden

Allerdings kann das Sportstudio hinsichtlich der Getränkebehältnisse Einschränkungen machen. So ist es nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt erlaubt, wenn ein Sportstudio die Mitnahme von Glasflaschen untersagt. Das Zersplittern von Glasbehältern stelle eine Verletzungsgefahr für die Nutzer der Sportanlage dar. Die Gefahr von Sturzverletzungen und Schnittwunden bestehe (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.11.2004, Az. 2/2 O 307/04). Dem Nutzer eines Sportstudios müsse es aber erlaubt sein, Getränke aus unzerbrechlichen Behältnissen zu sich zu nehmen. Diese Erlaubnis bestehe auch unmittelbar für den Bereich der Sportausübung.

Tipp: Nehmen Sie Plastikflaschen mit

Gegen die Mitnahme von Getränken in Plastikflaschen darf daher der Betreiber eines Sportstudios nichts einwenden.

Siehe auch:

Werbung

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Stephan Imm auf ...
Bild von Rechtsanwalt Stephan Imm
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#568

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d568
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!