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Verkehrsrecht | 18.04.2019

Fahrverbot

Fahrverbot vermeiden: Spielen Sie auf Zeit

Zwei­wöchige Einspruchs­frist nach Zustellung beachten und rechtzeitig Einspruch bei der Bußgeld­stelle einlegen

In unserer heutigen Ausgabe möchte ich davon berichten, welche Möglichkeiten Sie bezüglich eines drohenden Fahrverbots haben, wenn es eigentlich keine Möglichkeit mehr gibt.

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In der überwiegenden Zahl der Fälle sind Bußgeld­bescheide und Fahrverbote nämlich berechtigt. Trotzdem besteht natürlich das Interesse, insbesondere ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden. Das vor allem dann, wenn das Fahrverbot sofort wirksam wäre oder eine Frist von vier Monaten zur Abgabe des Führer­scheins gewährt wird, der Führer­schein jedoch in diesem Zeitraum nicht entbehrt werden kann.

Wichtig: Einbruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Hierbei ist es zunächst das Wichtigste, form- und frist­gerecht Einspruch gegen einen Bußgeld­bescheid einzulegen. Durch den Einspruch ist der Bußgeld­bescheid und damit auch das Fahrverbot zunächst noch nicht wirksam und es kann entsprechend weiter gefahren werden.

Bußgeldakte durch Anwalt anfordern lassen

Dann sollten die Bußgeld­akte der Behörde durch einen Anwalt angefordert und diese danach durch­gesehen werden, ob dort gegebenenfalls Formfehler oder andere Angriffs­punkte vorliegen.

Wenn das nicht der Fall ist, kann zumindest der Zeitpunkt der Abgabe des Führer­scheins häufig so gesteuert werden, dass das Fahrverbot beispiels­weise in einen Urlaub fällt. Das Fahrverbot wird nämlich erst dann wirksam, wenn der Einspruch zurück­gewiesen oder zurück­genommen worden ist.

Auf Zeit spielen - Möglichkeit der Verjährung

Überhaupt kann es sinnvoll sein, nach der Akten­einsicht das Verfahren in die Länge zu ziehen, weil auch in dieser Phase Möglichkeiten bestehen, dass die Ordnungs­widrigkeit verjährt und der Bußgeld­bescheid hierdurch hinfällig wird.

Insbesondere nach der Akten­einsicht wartet die Behörde darauf, dass eine inhaltliche Stellung­nahme erfolgt. Erfolgt die Stellung­nahme jedoch nicht und unternimmt die Behörde auch nichts, kann hierdurch nach entsprechendem Zeitablauf die Verjährung eintreten. Das ist nicht einmal so selten, weil die Behörden personell knapp besetzt sind und auch dort beispiels­weise Mitarbeiter erkranken.

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Letzte Mittel: Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße

Wenn auch das nicht geschieht, ist das letzte Mittel zur Verhinderung des Fahrverbots eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße. Dieses ist unter bestimmten Voraus­setzungen grund­sätzlich möglich. Es sollten jedoch möglichst wenige gleich­artige Verkehrs­verstöße vorangegangen sein.

Des Weiteren müsste bei einem Arbeit­nehmer der Arbeitgeber bereit sein zu bestätigen, dass durch das Fahrverbot der Bestand des Arbeits­verhältnisses gefährdet ist. Bei Selbstständigen wäre es der Steuer­berater, welcher bestätigen müsste, dass bei einem Fahrverbot die Existenz des Betriebs gefährdet ist.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung

Sämtliche Kontakt­daten erhalten Sie auch unter:

www.rechtsanwaelte-werne.de

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