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Vertragsrecht | 24.02.2015

Freiberufregistrat

Freiberufregistrat, Gewerberegistrat und Registrat: GES Registrat GmbH wirbt jetzt auch für Freiberufregistrat - Achtung!

GES Registrat GmbH geht mit Freiberufsregistrat auf Kundenfang

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die GES Registrat GmbH geht nicht nur mit dem Slogan „Gewerberegistrat“ auf Kundenfang, sondern auch mit der Bezeichnung „Freiberufregistrat“.

Die Methode unterscheidet sich in beiden Fällen aber nicht. Auch die Schreiben wegen eines Eintrags im Freiberufregistrat erwecken einen behördlichen Eindruck. Dadurch sollen die Angeschriebenen dazu veranlasst werden, die voreingetragenen Daten zu überprüfen bzw. zu ergänzen und das Schreiben unterschrieben zurückzusenden. Wer dem jedoch nachkommt, erhält wenige Tage später eine Rechnung in Höhe von 588,00 Euro.

Wir berichten über Gewerberegistrat und Freiberufregistrat ausführlich auf unserer Kanzleiwebseite.

Anwaltliche Hilfe

Wer Rechnungen oder Mahnungen der GES Registrat GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf Freiberufregistrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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