Die Bußgeldbehörden gingen auf diese Problematik gar nicht ein. Die zuständigen Amtsgerichte sind diesem Problem dagegen schon aufgeschlossener und stellen bei Vorliegen derartiger Auffälligkeiten meistens ohne nähere Begründung ein. Nunmehr liegt zu diesem Problem ein ausführlicher Beschluss des AG Mannheim vor. Interessant ist hierbei, dass Mitarbeiter des Herstellers sowie der PTB in diesem Verfahren vernommen wurden und eigentlich auch nicht so recht Auskunft erteilen konnten.
Werbung
PoliScan in Mecklenburg
Die Behörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat diese Problematik erkannt, findet diese jedoch gar nicht so schlimm. Uns lag neulich ein Fall aus Mecklenburg vor. Bei dieser Messung konnte ermittelt werden, dass die Messung außerhalb des zugelassenen Messbereiches stattfand (also wie im Fall vor dem Amtsgericht Mannheim). Der Behörde wurde die Problematik erläutert und gleichzeitig angeregt, das Verfahren einzustellen. Statt einzustellen, erhielten wir folgende Antwort:
Was hat PoliScan mit einem DSL Anschluss gemeinsam?
Die Behörde stellt fest, dass die PTB den Messbereich des PoliScan Speed von 20 – 50 m als Nennbetriebsbedingung angegeben habe. In diesem Zusammenhang vergleicht die Behörde das zugelassene und vor allem „geeichte“ Messgerät mit einer haushaltsüblichen Steckdose und sodann mit einem DSL Anschluss. Die Behörde stellt fest, dass die vom jeweiligen Anbieter (Telekom etc.) gebuchte Leistung von 16.000 kbit/s tatsächlich nicht erreicht wird, womit die Behörde wohl recht hat. Wenn also die Telekom schon nicht die gebuchten 16.000 kbit/s leisten kann, warum sollte dann das Messgerät PoliScan Speed als amtlich geeichtes Messgerät die Vorgaben einhalten (!). Für die Behörde reicht es folglich aus, wenn eine amtliche Messung mit dem Messgerät PoliScan Speed „halbwegs“ gründlich arbeitet.
Werbung
Was hat also PoliScan und ein DSL Anschluss gemeinsam?
Wohl die allseits bekannte Ungenauigkeit! So richtig überzeugt uns der Vergleich mit einem DSL Anschluss natürlich nicht und wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht. Insgeheim hoffen wir nun, dass die Behörde nicht mehr einstellt und die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht abgeben wird. In jedem Fall wird es spannend, wie es mit Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed insgesamt weitergehen wird.
Aufgrund bisheriger Erkenntnisse sollten Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed überprüft werden. Anhand der Zusatzdaten, welche die Behörden herausgegeben müssen, ist es unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht möglich, entsprechende Auffälligkeiten festzustellen und zu rügen.
Kostenlose Einschätzung zur Messung
Sie wurden geblitzt? Sie haben schon Post von der Bußgeldstelle erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.
Werbung