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Verkehrsrecht | 09.01.2017

Messgerät PoliScan Speed

Geblitzt mit PoliScan Speed: So sicher und zu­verlässig wie ein DSL Anschluss oder eine Steckdose

Messungen mit PoliScan Speed liegen oftmals außerhalb des zugelassenen Mess­bereiches

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Thomas Brunow

Kürzlich berichteten wir von dem in die Kritik geratenen Messgerät PoliScan Speed (AG Mannheim). Seit längerer Zeit fiel auch unseren Rechts­anwälten auf, dass das Messgerät PoliScan Speed Messungen außerhalb des zugelassenen Bereichs durchführt und rügten diesen Umstand gegenüber den Behörden und Gerichten

Die Bußgeld­behörden gingen auf diese Problematik gar nicht ein. Die zuständigen Amts­gerichte sind diesem Problem dagegen schon aufgeschlossener und stellen bei Vorliegen derartiger Auffälligkeiten meistens ohne nähere Begründung ein. Nunmehr liegt zu diesem Problem ein ausführlicher Beschluss des AG Mannheim vor. Interessant ist hierbei, dass Mitarbeiter des Herstellers sowie der PTB in diesem Verfahren vernommen wurden und eigentlich auch nicht so recht Auskunft erteilen konnten.

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PoliScan in Mecklenburg

Die Behörde des Landkreises Mecklen­burgische Seenplatte hat diese Problematik erkannt, findet diese jedoch gar nicht so schlimm. Uns lag neulich ein Fall aus Mecklenburg vor. Bei dieser Messung konnte ermittelt werden, dass die Messung außerhalb des zugelassenen Mess­bereiches stattfand (also wie im Fall vor dem Amtsgericht Mannheim). Der Behörde wurde die Problematik erläutert und gleich­zeitig angeregt, das Verfahren einzustellen. Statt einzustellen, erhielten wir folgende Antwort:

Was hat PoliScan mit einem DSL Anschluss gemeinsam?

Die Behörde stellt fest, dass die PTB den Messbereich des PoliScan Speed von 20 – 50 m als Nenn­betriebs­bedingung angegeben habe. In diesem Zusammenhang vergleicht die Behörde das zugelassene und vor allem „geeichte“ Messgerät mit einer haushalts­üblichen Steckdose und sodann mit einem DSL Anschluss. Die Behörde stellt fest, dass die vom jeweiligen Anbieter (Telekom etc.) gebuchte Leistung von 16.000 kbit/s tatsächlich nicht erreicht wird, womit die Behörde wohl recht hat. Wenn also die Telekom schon nicht die gebuchten 16.000 kbit/s leisten kann, warum sollte dann das Messgerät PoliScan Speed als amtlich geeichtes Messgerät die Vorgaben einhalten (!). Für die Behörde reicht es folglich aus, wenn eine amtliche Messung mit dem Messgerät PoliScan Speed „halbwegs“ gründlich arbeitet.

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Was hat also PoliScan und ein DSL Anschluss gemeinsam?

Wohl die allseits bekannte Ungenauigkeit! So richtig überzeugt uns der Vergleich mit einem DSL Anschluss natürlich nicht und wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht. Insgeheim hoffen wir nun, dass die Behörde nicht mehr einstellt und die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht abgeben wird. In jedem Fall wird es spannend, wie es mit Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed insgesamt weitergehen wird.

Aufgrund bisheriger Erkenntnisse sollten Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed überprüft werden. Anhand der Zusatzdaten, welche die Behörden herausgegeben müssen, ist es unseren Rechts­anwälten für Verkehrs­recht möglich, entsprechende Auffälligkeiten fest­zustellen und zu rügen.

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