[06.12.2016] Messdaten für einen Geschwindigkeitsverstoß, die mit dem PoliScan-Speed-Blitzer erhoben wurden, dürfen nicht zur Messwertbildung verwendet werden. Das geht laut Mitteilung des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik aus einem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 28. November 2016 hervor.